Faire respecter la constitution, notamment l’article 99, al. 4, de la Constitution qui précise que la BNS doit verser au moins deux tiers de son bénéfice net aux cantons. 

La convention BNS ne respecte ni la Constitution , ni les ordonnances, ni l’historique des cantons. https://www.snb.ch/fr/iabout/snb/annacc/id/snb_annac_profit 

La Confédération a zéro action de la BNS. Ce sont les cantons qui DOIVENT recevoir les créations monétaires cachées dans les bilans ET les bénéfices ET les réserves. Près de 100’000 fr ( sic ) pour toutes et tous, y compris les bébés, dès leurs conceptions. Ce respect nous libérera économiquement en nous protégeant des prédateurs à 2 pattes. 

De plus, une seule miette sur chaque création et mouvement de la richesse mondiale contribuerait à ce que tous les peuples du monde vivent très bien, sans mourir de faim, sans guerre, sans génocide. https://micro-taxe.blogspot.com/2018/08/colossale-escroquerie-solutions.html


Regardez le logo du parlement, il devait y avoir une croix sur la coupole…
C’est une violation de notre constitution que de la faire disparaître…
La croix dorée sur la coupole centrale du palais fédéral suisse, en plus du drapeau suisse.
Notre constitution commence par les mots: 

Au nom de Dieu tout-puissant…
Au nom de Dieu Tout-Puissant!

Le peuple et les cantons suisses,
conscients de leur responsabilité envers la Création,
résolus à renouveler leur alliance pour renforcer la liberté, la démocratie, l’indépendance et la paix dans un esprit de solidarité et d’ouverture au monde,
déterminés à vivre ensemble leurs diversités dans le respect de l’autre et l’équité,
conscients des acquis communs et de leur devoir d’assumer leurs responsabilités envers les générations futures,
sachant que seul est libre qui use de sa liberté et que la force de la communauté se mesure au bien-être du plus faible de ses membres,
arrêtent la Constitution1 que voici:
1 Accepté en votation populaire du 18 avril 1999, en vigueur depuis le 1er janv. 2000 (AF du 18 déc. 1998, ACF du 11 août 1999; RO 1999 2556; FF 1997 I 1, 1999 176 5306).




Ce matin le Conseil des Etats s’est prononcé sur monnaie pleine. Sans surprise, il rejette l’initiative. (même sans vote… car la procédure ne l’exige pas !)






Le communiqué de presse de l’ATS est ici:

Le PV de la séance est ici:


M. Jordan, directeur de la Banque Nationale Suisse,  a répondu l’année dernière aux actionnaires de la BNS:

” qu’il doit obéir à la constitution et aux lois, notamment monétaires et étudier leurs effets de manière ouverte ! … Et que tout le monde sait comment les banques commerciales créent les francs suisses, un pour un, par exemple un franc UBS pour un franc suisse ! “ 

Et bien, ce n’est pas le cas. 

La discussion à la TV de nos deux Sergio, Ermotti, PDG UBS et Sergio Rossi, Prof. À Fribourg, le prouve. 


En Suisse, la plupart ne savent pas que ce sont les crédits qui créent la monnaie des dépôts. Les politiques de rigueur des cantons détruisent en fait la monnaie, même l’équipe de Trump ne le comprend pas.  

La Constitution fédérale (dès 1891 l’article 36, dit « La monnaie relève de la compétence exclusive de la Confédération »). aujourd’hui l’article 99, toujours en vigueur, mais pas respecté… 

1 La monnaie relève de la compétence de la Confédération; le droit de battre monnaie et celui d’émettre des billets de banque appartiennent exclusivement à la Confédération….

Les banques commerciales ne devraient pas créer et détruire des francs suisses, la Constitution n’est pas respectée, ni son esprit, ni les considérants qui interdisaient à toutes les banques commerciales d’émettre leurs propres billets ( ce qu’ils font en fait à chaque crédit de facto, en catimini… ), nous sommes face à des abus inadmissibles, des vols qualifiés en bandes organisées de notre souveraineté monétaire, pour plus de 3 billions francophones, 3 suivi de douze (12) zéros, sic, des milliers de milliards, ou des millions de millions…Distribuons l’abondance, au moins le nécessaire, maintenant techniquement possible, à tous.
Le total du bilan des comptes suisses et étrangers des banques en Suisse en 2015… est de 3’026’125,8 en millions, sans compter les nouvelles technologies, notamment les nano-transactions, 

Source: selon la bns https://data.snb.ch
Le bilan de la seule BNS se rapproche de mille milliards pour 8 millions d’habitants, sic, alors que celui de la FED est proche de 4’000 milliards pour 324 millions d’habitants  et qu’ils veulent le réduire, au risque d’une dépression mondiale gravissime. La seule solution est monnaie-pleine fédéraliste à la suisse, en tenant compte des 3C suisses, les Citoyens en familles, Communes, Cantons et Confédération. 
Avec monnaie-pleine, la vérité est faite, elles ne seront dès lors plus autorisées à créer et détruire leur propre argent; elles ne pourront prêter que l’argent-titre qu’elles auront reçu des épargnants, ou, en cas de besoin, de la Banque nationale. 

Commentaires de Maurice Allais, prix Nobel d’économie. 
« Il s’agit de réformes fondamentales qui intéressent la vie de tous les jours de millions de citoyens. Ces réformes indispensables n’ont été réalisées, ni même envisagées, ni par les libéraux justement préoccupés de favoriser l’efficacité de l’économie, ni par les socialistes justement attachés à l’équité de la distribution des revenus… Les uns et les autres n’ont cessé d’être aveuglés par la répétition incessante de toutes parts de pseudo vérités et par des préjugés erronés. » 

“Les bonus élevés sont une bêtise”, selon Johann Schneider-Ammann, Conseiller féd. 

M. T. Jordan a dit l’année passée qu’il ne voulait pas de débat moral, sic… Qu’il fallait faire comme les autres, à l’international… Et bien NON, nous ne voulons pas de ça, pas de juges étrangers. Nous ne sommes pas naïfs, ils organisent des guerres atroces depuis des millénaires. 
La vocation de la Suisse est morale, la paix, la neutralité. Nous sommes un Sonderfall, un cas spécial. Tout ce qui est possible, apparemment légal n’est pas nécessairement bon et moral. 
Ces créations monétaires du néant par les banques commerciales, “ex nihilo” en technique bancaire, violent la bonne foi et la réalité économique par un grave abus de la marque suisse, au contraire des francs wir, qui reconnaissant honnêtement leur caractère privé. 
Les gens croient que ce sont des francs suisses mais c’est un pur mensonge et un viol de leur confiance. Ce sont de “faux” francs “suisses”, un abus de langage et de titres. Le conseil fédéral écrit diplomatiquement “des substituts monétaires”… comme les points cumulus, les miles des compagnies aériennes, au risque des clients… En résumé, on est face à des abus de confiance, de fausses représentations économiques, des comptabilités frauduleuses, des substituts astucieux de monnaie, donc de la fausse monnaie comme le reconnaît un prix Nobel, Maurice Allais, des complots financiers par astuce en bande, de la concussion et la corruption, des abus de biens sociaux… Ces contrats sont iniques, odieux et impossibles à honorer, comme en Grèce, vu les exponentielles d’intérêts devenues verticales ( 1+ i puissance le nombre des années ) donc nuls pour la plupart ( il faut distinguer ces créations folles de la vraie épargne )… Le dernier rapport annuel de la BNS montre que les autorités commencent à comprendre sur quel volcan on est tous assis et admettent que seulement en 2019, si tout va bien, nous pourrions mettre en œuvre leurs recommandations de prudence ! Et Trump veut changer la donne !

Les lois suisses doivent appliquées ( neutralité, il est intolérable que la BNS investisse dans 14 sociétés US produisant des armes nucléaires ou des sous-munitions; pollutions, la BNS pollue plus par ses investissements aux USA que toute la Suisse.). 


Mervyn King, PDG de la Banque d’Angleterre, a écrit que le système bancaire est le pire imaginable. 

Son affirmation est fausse, le système communiste est pire…

Nous voulons de vrais francs suisses, mais pas dans un système trop centralisé, ce qui serait encore pire ! 

On veut exactement ce que beaucoup pensent être déjà la réalité aujourd’hui, notamment que seule la Banque nationale produise les francs suisses, y compris tous les francs suisses de l’argent électronique et des crédits, distribués à tous, en décentralisation maximum. 

Conclusion : 

« Dans l’histoire des peuples, la Suisse aura le dernier mot », selon Victor Hugo« … encore faut-il qu’elle le dise ». Selon Denis de Rougemont dans son livre… La Suisse ou l’Histoire d’un Peuple heureux.  

Nous le disons maintenant, sinon, on risque une guerre nucléaire atroce…  La Suisse est pour la paix depuis des siècles, inspirons-nous de St Nicolas de Flüe dont on fête les 600 ans cette année et qui est représenté dans le palais fédéral et notre devise suisse. Un pour tous, tous pour un…

 Restons donc vigilants et réclamons cette transparence à la suisse, démocratique et juste. 


http://desiebenthal.blogspot.ca/2017/09/monnaie-pleine-au-conseil-des-etats.html
Le prochain combat, le Conseil national.
Contactez vos politiciens préférés tout-de-suite, merci
amitiés.
François

Conseillers nationaux suisses 2015-20191

Nom Parti Canton Remarques
Thomas Burgherr UDC AG élu avec 77555 voix
Thierry Burkart (de) PLR AG élu avec 46433 voix
Corina Eichenberger PLR AG réélue avec 43244 voix
Yvonne Feri PS AG réélue avec 44592 voix
Beat Flach (de) PVL AG réélu avec 21206 voix
Sylvia Flückiger-Bäni UDC AG réélue avec 78404 voix
Jonas Fricker (de) Les Verts AG élu avec 21273 voix
Ulrich Giezendanner UDC AG réélu avec 99456 voix
Andreas Glarner UDC AG élu avec 75305 voix
Bernhard Guhl (de) PBD AG réélu avec 24530 voix
Ruth Humbel Näf (de) PDC AG réélue avec 37265 voix
Hansjörg Knecht UDC AG réélu avec 89392 voix
Matthias Jauslin (de) PLR AG prend la place de Philipp Müller élu au conseil des États le 22 novembre.
Maximilian Reimann UDC AG réélu avec 80557 voix
Luzi Stamm UDC AG réélu avec 82656 voix
Cédric Wermuth (de) PS AG réélu avec 43788 voix
Daniel Fässler (de) PDC AI réélu avec 3121 voix
David Zuberbühler UDC AR élu avec 6394 voix
Andreas Aebi UDC BE réélu avec 116547 voix
Matthias Aebischer PS BE réélu avec 81454 voix
Evi Allemann PS BE réélue avec 77872 voix
Adrian Amstutz UDC BE réélu avec 163425 voix
Kathrin Bertschy PVL BE réélue avec 32434 voix
Manfred Bühler UDC BE élu avec 93353 voix
Urs Gasche PBD BE réélu avec 64865 voix
Andrea Geissbühler UDC BE réélue avec 102995 voix
Jürg Grossen PVL BE réélu avec 40560 voix
Hans Grunder PBD BE réélu avec 73264 voix
Christine Häsler Les Verts BE réélue avec 57656 voix
Erich Hess UDC BE élu avec 91100 voix
Lorenz Hess PBD BE réélu avec 60553 voix
Margret Kiener Nellen PS BE réélue avec 44096 voix
Christa Markwalder PLR BE réélue avec 63716 voix
Nadine Masshardt PS BE réélue avec 62678 voix
Corrado Pardini PS BE 54626 voix
Nadja Pieren UDC BE réélue avec 113598 voix
Albert Rösti UDC BE réélu avec 150656 voix
Regula Rytz Les Verts BE réélue avec 65827 voix
Werner Salzmann UDC BE élu avec 104024 voix
Marianne Streiff-Feller PEV BE réélue avec 28719 voix
Alexander Tschäppät PS BE réélu avec 50127 voix
Erich von Siebenthal UDC BE réélu avec 111393 voix
Christian Wasserfallen PLR BE réélu avec 81611 voix
Thomas de Courten UDC BL réélu avec 34335 voix
Maya Graf Les Verts BL réélue avec 36043 voix
Susanne Leutenegger Oberholzer PS BL réélue avec 25616 voix
Eric Nussbaumer (de) PS BL réélu avec 33306 voix
Daniela Schneeberger PLR BL réélue avec 22662 voix
Elisabeth Schneider-Schneiter PDC BL réélue avec 15631 voix
Sandra Sollberger UDC BL élue avec 26637 voix
Sibel Arslan Les Verts BS élue avec 7233 voix
Christoph Eymann (de) PLS BS élu avec 11216 voix
Sebastian Frehner UDC BS réélu avec 11404 voix
Beat Jans PS BS réélu avec 23149 voix
Silvia Schenker PS BS réélue avec 20779 voix
Jacques Bourgeois PLR FR réélu avec 22347 voix
Christine Bulliard-Marbach PDC FR réélue avec 23308 voix
Dominique de Buman PDC FR réélu avec 25905 voix
Pierre-André Page UDC FR élu avec 20879 voix
Valérie Piller Carrard PS FR réélue avec 20102 voix
Jean-François Rime UDC FR réélu avec 29203 voix
Jean-François Steiert PS FR réélu avec 30717 voix
Céline Amaudruz UDC GE réélue avec 20759 voix
Guillaume Barazzone PDC GE
Laurence Fehlmann Rielle PS GE
Benoît Genecand PLR GE
Roger Golay MCG GE
Hugues Hiltpold PLR GE
Christian Lüscher PLR GE
Lisa Mazzone Les Verts GE
Yves Nidegger UDC GE
Carlo Sommaruga PS GE
Manuel Tornare PS GE
Martin Landolt PBD GL réélu avec 5423 voix
Heinz Brand UDC GR réélu avec 23183 voix
Duri Campell (de) PBD GR élu avec 12570 voix
Martin Candinas (de) PDC GR réélu avec 21782 voix
Magdalena Martullo-Blocher UDC GR élue avec 18901 voix
Silva Semadeni PS GR réélue avec 14863 voix
Pierre-Alain Fridez PS JU réélu avec 8301 voix
Jean-Paul Gschwind PDC JU réélu avec 8728 voix
Prisca Birrer-Heimo (de) PS LU réélue avec 33650 voix
Yvette Estermann UDC LU réélue avec 44237 voix
Ida Glanzmann-Hunkeler PDC LU réélue avec 47143 voix
Andrea Gmür (de) PDC LU élue avec 30583 voix
Franz Grüter UDC LU élu avec 39985 voix
Leo Müller (de) PDC LU réélu avec 42389 voix
Felix Müri UDC LU réélu avec 42811 voix
Louis Schelbert Les Verts LU réélu avec 23113 voix
Peter Schilliger PLR LU réélu avec 33378 voix
Albert Vitali (de) PLR LU réélu avec 36183 voix
Philippe Bauer PLR NE élu avec 11364 voix
Raymond Clottu UDC NE réélu avec 8158 voix
Denis de la Reussille PST NE élu avec 10921 voix
Jacques-André Maire PS NE réélu avec 14025 voix
Peter Keller UDC NW réélu avec 13380 voix
Karl Vogler (de) PCS (de) OW réélu avec 9911 voix
Thomas Ammann (de) PDC SG élu avec 22239 voix
Toni Brunner UDC SG réélu avec 74777 voix
Roland Rino Büchel UDC SG réélu avec 54544 voix
Jakob Büchler PDC SG réélu avec 29066 voix
Marcel Dobler (de) PLR SG élu avec 22390 voix
Claudia Friedl (de) PS SG réélue avec 27598 voix
Barbara Gysi (de) PS SG réélue avec 32973 voix
Barbara Keller-Inhelder UDC SG élue avec 46960 voix
Walter Müller (de) PLR SG réélu avec 37769 voix
Thomas Müller UDC SG réélu avec 57124 voix
Lukas Reimann UDC SG réélu avec 71892 voix
Markus Ritter PDC SG réélu avec 37180 voix
Thomas Hurter UDC SH réélu avec 16028 voix
Martina Munz (de) PS SH réélue avec 10711 voix
Kurt Fluri (de) PLR SO réélu avec 21317 voix
Philipp Hadorn (de) PS SO réélu avec 10565 voix
Bea Heim (de) PS SO réélue avec 12487 voix
Christian Imark UDC SO élu avec 24185 voix
Stefan Müller-Altermatt (de) PDC SO réélu avec 13076 voix
Walter Wobmann UDC SO réélu avec 30502 voix
Marcel Dettling UDC SZ élu avec 20502 voix
Alois Gmür (de) PDC SZ réélu avec 16835 voix
Petra Gössi PLR SZ réélue avec 19780 voix
Pirmin Schwander UDC SZ réélu avec 27392 voix
Edith Graf-Litscher (de) PS TG réélue avec 16922 voix
Markus Hausammann UDC TG réélu avec 31282 voix
Verena Herzog UDC TG réélue avec 31455 voix
Hermann Hess (de) PLR TG élu avec 11889 voix
Christian Lohr (de) PDC TG réélu avec 22356 voix
Hansjörg Walter UDC TG réélu avec 36721 voix
Marina Carobbio Guscetti PS TI réélue avec 26960 voix
Ignazio Cassis PLR TI réélu avec 31183 voix
Marco Chiesa UDC TI élu avec 17263 voix
Giovanni Merlini PLR TI réélu avec 35236 voix
Roberta Pantani Lega TI réélue avec 28737 voix
Lorenzo Quadri Lega TI réélu avec 35245 voix
Fabio Regazzi (de) PDC TI réélu avec 30794 voix
Marco Romano (de) PDC TI réélu avec 33029 voix
Beat Arnold UDC UR élu avec 6409 voix
Cesla Amarelle PS VD réélue avec 44078 voix
Claude Béglé PDC VD
Frédéric Borloz PLR VD
Daniel Brélaz Les Verts VD
Michaël Buffat UDC VD
Isabelle Chevalley PVL VD
Fathi Derder PLR VD
Olivier Feller PLR VD
Jean-Pierre Grin UDC VD
Ada Marra PS VD
Isabelle Moret PLR VD
Jacques Nicolet UDC VD
Roger Nordmann PS VD
Guy Parmelin UDC VD réélu avec 49 605 voix puis élu au Conseil fédéral le 9 décembre 2015, Alice Glauser le remplace dès le 1er janvier 2016 comme première vient-ensuite.
Rebecca Ruiz PS VD
Jean Christophe Schwaab PS VD
Adèle Thorens Goumaz Les Verts VD
Laurent Wehrli PLR VD
Jean-Luc Addor UDC VS élu avec 15221 voix
Viola Amherd PDC VS réélu avec 29259 voix
Yannick Buttet PDC VS réélu avec 43584 voix
Géraldine Marchand-Balet PDC VS élue avec 32017 voix
Philippe Nantermod PLR VS élu avec 30253 voix
Mathias Reynard PS VS réélu avec 33469 voix
Franz Ruppen UDC VS élu avec 22715 voix
Roberto Schmidt PDC VS élu avec 27425 voix
Thomas Aeschi UDC ZG réélu avec 17034 voix
Bruno Pezzatti (de) PLR ZG réélu avec 10174 voix
Gerhard Pfister (de) PDC ZG réélu avec 16134 voix
Jacqueline Badran (de) PS ZH réélue avec 125795 voix
Martin Bäumle PVL ZH réélu avec 75493 voix
Hans Egloff UDC ZH réélu avec 135338 voix
Doris Fiala PLR ZH réélue avec 85669 voix
Chantal Galladé (de) PS ZH réélue avec 115196 voix
Bastien Girod Les Verts ZH réélu avec 70267 voix
Balthasar Glättli Les Verts ZH réélu avec 59645 voix
Tim Guldimann PS ZH élu avec 102756 voix
Thomas Hardegger (de) PS ZH réélu avec 102104 voix
Alfred Heer UDC ZH réélu avec 142983 voix
Maja Ingold (de) PEV ZH réélue avec 30229 voix
Angelo Barrile PS ZH remplace Daniel Jositsch élu au conseil des États
Roger Köppel UDC ZH élu avec 178090 voix
Min Li Marti PS ZH élue avec 94867 voix
Thomas Matter UDC ZH réélu avec 141215 voix
Mattea Meyer (de) PS ZH élue avec 98888 voix
Tiana Angelina Moser (de) PVL ZH réélue avec 53584 voix
Martin Naef (de) PS ZH réélu avec 102300 voix
Hans-Ulrich Bigler (de) PLR ZH remplace Ruedi Noser élu au conseil des États le 22 novembre 2015
Hans-Peter Portmann (de) PLR ZH réélu avec 82395 voix
Rosmarie Quadranti (de) PBD ZH réélue avec 30372 voix
Natalie Rickli UDC ZH réélue avec 167185 voix
Kathy Riklin (de) PDC ZH réélue avec 36201 voix
Gregor Rutz UDC ZH réélu avec 144629 voix
Regine Sauter (de) PLR ZH élue avec 71701 voix
Barbara Schmid-Federer (de) PDC ZH réélue avec 39445 voix
Priska Seiler-Graf (de) PS ZH élue avec 91309 voix
Jürg Stahl UDC ZH réélu avec 132800 voix
Barbara Steinemann UDC ZH élue avec 131018 voix
Mauro Tuena UDC ZH élu avec 125066 voix
Hans-Ueli Vogt UDC ZH élu avec 140311 voix
Bruno Walliser UDC ZH élu avec 128661 voix
Beat Walti (de) PLR ZH réélu avec 78306 voix
Thomas Weibel (de) PVL ZH réélu avec 40751 voix
Claudio Zanetti UDC ZH élu avec 125822 voix

Conseil des États[modifier | modifier le code]

Sièges cliquables du Conseil des États par groupe parlementaire en décembre 2015
     Parti socialiste
     Les Verts
     Parti bourgeois démocratique
     Parti démocrate-chrétien
     Parti libéral-radical
     Union démocratique du centrev • d • m

Canton Siège 1 Parti Siège 2 Parti
Wappen Zürich matt.svg Zurich Daniel Jositsch PSS Ruedi Noser PLR
Wappen Bern matt.svg Berne Werner Luginbühl* PBD Hans Stöckli* PSS
Wappen Luzern matt.svg Lucerne Konrad Graber* PDC Damian Müller (de) PLR
Wappen Uri matt.svg Uri Isidor Baumann* PDC Josef Dittli (de) PLR
Wappen des Kantons Schwyz.svg Schwytz Peter Föhn* UDC Alex Kuprecht* UDC
Wappen Nidwalden matt.svg Nidwald Hans Wicki PLR un seul siège à pourvoir
Wappen Obwalden matt.svg Obwald Erich Ettlin (de) PDC un seul siège à pourvoir
Wappen Glarus matt.svg Glaris Thomas Hefti* PLR Werner Hösli* UDC
Wappen Zug matt.svg Zoug Joachim Eder* PLR Peter Hegglin PDC
Wappen Freiburg matt.svg Fribourg Christian Levrat* PSS Beat Vonlanthen PDC
Wappen Solothurn matt.svg Soleure Pirmin Bischof* PDC Roberto Zanetti* PSS
Wappen Basel-Landschaft matt.svg Bâle-Campagne Claude Janiak* PSS un seul siège à pourvoir
Wappen Basel-Stadt matt.svg Bâle-Ville Anita Fetz* PSS un seul siège à pourvoir
Wappen Schaffhausen matt.svg Schaffhouse Hannes Germann* UDC Thomas Minder* DVD/SE
Wappen Appenzell Ausserrhoden matt.svg Appenzell Rhodes-Extérieures Andrea Caroni PLR un seul siège à pourvoir
Wappen Appenzell Innerrhoden matt.svg Appenzell Rhodes-Intérieures Ivo Bischofberger* PDC un seul siège à pourvoir
Coat of arms of canton of St. Gallen.svg Saint-Gall Karin Keller-Sutter* PLR Paul Rechsteiner* PSS
Wappen Graubünden matt.svg Grisons Stefan Engler* PDC Martin Schmid* PLR
Wappen Aargau matt.svg Argovie Pascale Bruderer* PSS Philipp Müller PLR
Wappen Thurgau matt.svg Thurgovie Roland Eberle* UDC Brigitte Häberli-Koller* PDC
Wappen Tessin matt.svg Tessin Fabio Abate* PLR Filippo Lombardi* PDC
Wappen Waadt matt.svg Vaud Olivier Français PLR Géraldine Savary* PSS
Wappen Wallis matt.svg Valais Jean-René Fournier* PDC Beat Rieder PDC
Wappen Neuenburg matt.svg Neuchâtel Didier Berberat* PSS Raphaël Comte* PLR
Wappen Genf matt.svg Genève Robert Cramer* PES Liliane Maury Pasquier* PSS
Wappen Jura matt.svg Jura Claude Hêche* PSS Anne Seydoux-Christe* PDC
* signifie que le candidat sortant est réélu.

Notes et références[modifier | modifier le code]


Commentaires de Mathieu :


Il y a juste eu une tentative de la gauche (Fetz, Levrat, Zanetti Roberto) de vouloir un contre projet indirect qui soit d’augmenter les ratios des fonds propres des banques à 10% !!
bref… c’est comme les accords de Bâle… et ça ne change pas grand chose. Mais même cette proposition de minorité a été balayée par 29 voix contre 11, 1 abstention et 5 absents ( 46 sièges en tout ).

Ueli Maurer reproche aux initiants d’agir avec un zèle de missionnaire ! … et de vouloir résoudre un problème mondial juste en changeant le système suisse. Ce qui est illusoire…
Il dit que les propositions de l’initiative ne se basent que sur des croyances et pas des faits, et qu’ainsi il ne faut pas jouer aux apprenti-sorciers et rejeter l’initiative.

Voilà voilà…. toujours les mêmes arguments… “on peut rien faire tout seul”… “il faut pas jouer aux apprentis sorciers. On connait le mal actuel mais on ne sait pas si la solution apporte un mal pire !!”

Bon, et bien il ne reste qu’à éveiller le public de ce qu’est vraiment la monnaie….

Comme il semble que nombre d’entre nous n’étaient pas au courant, les AAA+ ont une chaine youtube:

Il y a plusieurs playlists. Voici par exemple celle de l’AG de la BNS 2017:

Cette playlist commence avec la vidéo que j’ai faite suite à l’AG de la BNS qui explique notre point de vue sur l’art 99 de la constitution qui parle de la redistribution des 2/3 du bénéfice net aux cantons…
La vidéo s’appelle “La Banque Nationale Suisse viole la constitution”. Liens direct: https://youtu.be/OP6KIGeOqeQ   (812 vues à ce jour.. elle a encore du potentiel)

Pour rappel, les AAA+ ont aussi un site web: http://aaapositifs.ch/

Une des dernières pages ajoutées, c’est un lexique: http://aaapositifs.ch/lexique/
En effet pour discuter, il faut déjà avoir le même sens pour les mots. Ce qui n’est pas toujours simple.
Ainsi cet outil peut nous aider à faire comprendre, par exemple, qu’un crédit n’est pas un prêt !

De mon côté, je tente aussi de faire des petites vidéos sur ma chaine pour expliquer quelques principes..
Voici: la véritable définition du CHF…  basé sur la LUMMP:

(notre petite expérience de mardi a fait passé le nombre de vue de 991 à 1040…)

J’ai aussi fait une vidéo sur les Monnaies Locales Complémentaires, le Farinet, le Léman leur fonctionnement, et ce que change vraiment une MLC….    pour essayer d’aller un peu plus loin que changer la couleur des billets pour favoriser le commerce local…  essayer de comprendre le pouvoir de la création monétaire…. financer une installation photovoltaïque… l’histoire du gothard et du Franc-Favre… etc.. d

Bonne journée
A bientôt

Mathieu

—————————————————–

Mon site: https://martouf.ch
Ma cuisine amusante: https://yopyop.ch
Ma chaine youtube: https://www.youtube.com/user/martouforange?sub_confirmation=1

DÉPÊCHE ATS Berne

LE CONSEIL DES ETATS REJETTE L’INITIATIVE POUR UNE MONNAIE PLEINE

(ats) Les banques privées ne devraient pas être empêchées de créer de l’argent en octroyant des prêts. Le Conseil des Etats ne croit pas aux vertus de l’initiative populaire dite de la monnaie pleine pour éviter bulles financières et faillites bancaires.
Les sénateurs ont rejeté jeudi tacitement l’initiative “Pour une monnaie à l’abri des crises: émission monétaire uniquement par la Banque nationale!”, sur laquelle le National doit encore se prononcer. Ils ont également refusé par 29 voix contre 11 de la combattre via un contre-projet indirect.
La gauche voulait imposer à moyen terme aux banques trop grandes pour faire faillite un ratio de fonds propres non pondéré de 10%. La majorité des gens ne savent pas que les banques peuvent créer de l’argent. Et la majorité de celui-ci n’a pas de lien avec l’économie réelle, a plaidé Anita Fetz (PS/BS).
Les avoirs déposés sur des comptes bancaires sont certes garantis jusqu’à 100’000 francs. Mais cela ne vaut que jusqu’à un total de six milliards. Il faut faire le maximum pour protéger les clients, a lancé la Bâloise.
On ne convaincra pas ainsi les initiants – des “idéalistes” – à retirer leur texte, a fait valoir Ruedi Noser (PLR/ZH) au nom de la commission. Des efforts ont déjà été faits depuis 2008 avec la législation “too big to fail”, a rappelé Konrad Graber (PDC/LU). Et il ne faut pas se contenter de la question des fonds propres, a ajouté le ministre des finances Ueli Maurer.

QUI CRÉE L’ARGENT ?

La crainte d’une nouvelle crise financière est en toile de fond de la discussion. Actuellement, la création d’argent repose sur l’émission de pièces et de billets par la Banque nationale, l’achat de devises ou de papiers valeurs par cette dernière ainsi que l’octroi par la BNS de crédits aux établissements bancaires et les prêts de ces derniers.
Les banques commerciales ne peuvent que créer de la monnaie scripturale. Cet argent comptable ne représente pas un moyen de paiement légal. Un compte bancaire ne constitue qu’une créance des clients, soit la promesse des établissements de leur payer le solde en billets et pièces.

LA SOLUTION ?

Les initiants – une association indépendante – critiquent ce système qui s’accompagne de formation de dettes. Les banques créent plus d’argent que nécessaire. Avec l’initiative, la BNS serait compétente pour produire l’ensemble de la masse monétaire. Cet argent nouvellement produit devrait l’être sans dette. La banque centrale devrait donc le transférer directement aux collectivités publiques ou aux citoyens.
La politique monétaire ne serait plus mise en oeuvre par le biais de taux d’intérêt mais par la gestion de la masse monétaire. Selon les initiants, l’argent de tous les comptes courants serait entièrement sécurisé. L’Etat n’aurait plus à sauver des banques à coups de milliards versés par les contribuables pour assurer le service des paiements.

APPRENTIS SORCIERS

Le Conseil des Etats ne croit pas à ces recettes. C’est trop beau pour être vrai, a commenté Hannes Germann (UDC/SH). Certes, seul l’argent comptant est roi. Mais de plus en plus de gens utilisent des cartes de crédit.
Les orateurs ont multiplié les appels à ne pas jouer les apprentis sorciers. Le modèle présenté ne repose pas sur des bases scientifiques mais relève plutôt de la foi (on y croit ou pas), a estimé Ueli Maurer. Tout en soulignant le système helvétique fonctionnait très bien.

RISQUES

L’incertitude liée à la réforme provoquerait une grande retenue dans l’investissement et la consommation ainsi que d’importants flux de capitaux internationaux.
La capacité d’action de la BNS en matière de politique monétaire pourrait diminuer et il serait plus difficile de garantir la stabilité des prix. La banque centrale ne serait plus en mesure, à long terme, de réduire la masse monétaire en vendant de l’or et des devises. Autre conséquence de l’initiative: les taux d’intérêt du franc et le taux de change seraient soumis à de fortes fluctuations.
Les banques, qui n’auraient plus le droit de financer l’octroi de crédits par des dépôts à vue, seraient obligées de recourir à d’autres sources de financement, éventuellement plus risquées. Les coûts du trafic des paiements pour les clients pourraient augmenter.
Les banques de petite taille seraient particulièrement frappées. Si la demande de crédits ne pouvait pas être satisfaite à l’aide d’autres sources de financement, la BNS devrait consentir des prêts aux banques. Et le volume des crédits serait donc en partie géré de manière centralisée.

16.074

Für krisensicheres Geld.
Geldschöpfung allein
durch die Nationalbank!
(Vollgeld-Initiative).
Volksinitiative
Pour une monnaie à l’abri des crises.
Emission monétaire uniquement
par la Banque nationale!
(initiative Monnaie pleine).
Initiative populaire

Erstrat – Premier Conseil

Antrag der Minderheit 
(Fetz, Levrat, Zanetti Roberto)
Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat
mit dem Auftrag einen indirekten Gegenvorschlag zur Vollgeld-Initiative auszuarbeiten mit folgendem Inhalt:
Auf mittelfristige Sicht beträgt die ungewichtete Eigenkapitalquote (Leverage Ratio) der systemrelevanten Banken mindestens 10 Prozent. Die Umsetzung kann auch stufenweise erfolgen. Der Bundesrat sorgt mit geeigneten gesetzlichen Massnahmen dafür, dass diese Mindestanforderung erreicht wird und damit die Stabilität des Schweizer Finanzplatzes weiter gestärkt werden kann.

Proposition de la minorité 
(Fetz, Levrat, Zanetti Roberto)
Renvoyer le projet au Conseil fédéral
avec mandat d’élaborer un contre-projet indirect à l’initiative “Monnaie pleine”, lequel aura la teneur suivante:
A moyen terme, le ratio de fonds propres non pondéré des banques d’importance systémique sera porté à 10 pour cent au moins. Cet objectif pourra être mis en oeuvre par étapes. Le Conseil fédéral prendra les mesures normatives qui s’imposent afin que cette exigence minimale soit satisfaite et que la stabilité de la place financière suisse soit renforcée.
NOSER RUEDIConseil des EtatsZurichGroupe libéral-radical (RL)

Noser Ruedi (RL, ZH), für die Kommission:

Ich weiss, es ist das letzte Traktandum, und ich weiss auch, dass die Initiative fast einstimmig abgelehnt wird und ich mich als Kommissionssprecher kurz halten sollte. Aber ich werde das nicht tun, aus zwei Gründen.
Erstens wird es eine Volksabstimmung geben, und Sie haben ein Recht, im Rahmen der Kommissionsberichterstattung die Argumente der Kommission zu hören. Zweitens ist die Initiative nicht so formuliert, dass sich ihr Sinn, das, was die Initianten wollen, einfach erschliesst. So hat auch Ihre Kommission an zwei Sitzungstagen umfassende Hearings durchgeführt und sich intensiv mit der Initiative befasst. Die Hornkuh-Initiative war zweifelsfrei einfacher formuliert. Also sollten wir uns hier für diese Vorlage zumindest gleich viel Zeit nehmen.
Allein schon die Frage, welches Problem die Initianten lösen wollen, gestaltet sich schwierig. Ich möchte hier den Initianten das Wort geben: “Was will die Vollgeld-Initiative? Sie will einer Selbstverständlichkeit Nachachtung verschaffen. Sie will, dass Geldschöpfung alleine durch die SNB ermöglicht wird. Vollgeld ist das, was Sie in der Tasche haben. Drei Eigenschaften zeichnen es aus: Es ist von der SNB geschaffen, es ist ein Wert in sich selbst, und es ist nicht an einen Kredit gebunden.
Das heutige Geldsystem besteht aus zwei getrennten Geldkreisläufen. Es gibt einen kleinen Kreislauf mit elektronischem Vollgeld. Dies ist aber nur den einzelnen Banken vorbehalten. Im grossen Kreislauf befindet sich das Geld der Realwirtschaft, das uns allen zur Verfügung steht. Es besteht aus Giralgeld und aus Bargeld. In diesem System hat die SNB keine direkte Möglichkeit, die umlaufende Geldmenge zu steuern, denn sie kontrolliert nur den kleinen Kreislauf. Die Banken hingegen schaffen systematisch mehr neues Giralgeld, als die Realwirtschaft braucht. Die Überproduktion fliesst direkt in die Finanzmärkte und bläht die Vermögen auf. Periodisch platzen die Blasen, und das Geld löst sich in Luft auf, und die Realwirtschaft erlebt eine Wirtschaftskrise.” So weit also das Initiativkomitee.
Die Initianten wollen also Fehlspekulationen verhindern, das ist ihr erklärtes Ziel.
Nun, wenn man gegen die Initiative argumentieren will, gibt es zwei grundsätzliche Schwierigkeiten:
1. Es gibt praktisch keine wissenschaftlichen Studien zum Vollgeldsystem von Wissenschaftern, die sich mit der Geldtheorie beschäftigt haben. Die wenigen Studien, die es gibt, betrachten das Vollgeldsystem eher aus soziologischer Perspektive.
2. Die Initiative formuliert nicht, wie ich soeben ausgeführt habe, was die Initianten fordern. Die Initiative lässt dem Gesetzgeber einen riesigen Spielraum. Ich möchte Ihnen hier einige Beispiele geben. Absatz 1 des von den Initianten vorgeschlagenen revidierten Artikels 99 der Bundesverfassung zur Geld- und Finanzmarktordnung lautet wie folgt:
“Der Bund gewährleistet die Versorgung der Wirtschaft mit Geld und Finanzdienstleistungen.” Klammer: Schon über diesen Satz könnte man lange reden. Aber es kommt ein zweiter, und der lautet: “Er kann dabei vom Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit abweichen.” Dieser Zusatz – “kann … vom Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit abweichen” – kann bedeuten, alles bleibt so wie es ist, er kann aber ebenso auch die verfassungsmässige Grundlage bieten für eine Geld- und eine Finanzpolitik, wie sie in der untergegangenen Sowjetunion geherrscht hat.
Oder, um ein anderes Beispiel zu nennen, im Artikel 99a unter dem Titel “Schweizerische Nationalbank” fordern die Initianten in Absatz 2: “Sie kann Mindesthaltefristen für Finanzanlagen setzen.” Nun, die Initianten wollen damit bezwecken, dass die SNB die Möglichkeit bekommt, den Banken Auflagen zu machen, damit diese nicht mit kurzfristigen Krediten die Vollgeldidee umgehen können. Nur, Finanzanlagen sind weitaus mehr als bloss kurzfristige Kredite. Dazu zählen Beteiligungen wie Aktien, Anteile verbundener Unternehmungen, Forderungen aller Art, Grundpfandrechte, Kapitalmarktpapiere und so weiter und so fort. Sie sehen also, es wäre ein grosser Eingriff ins Eigentumsrecht.
Und: Man müsste wohl festhalten, dass Mindesthaltefristen konsequenterweise dann nicht nur für die Banken, sondern für alle Wirtschaftsteilnehmer gelten müssten. Dies nur zwei extreme Beispiele aus dem Initiativtext.
Mir scheint fast, dass die Initiative aus Sicht der Initianten ein Geschenk an die Gesetzgeber sei, ein Freipass für die Legislative, nach Annahme der Initiative das zu tun, was sie für richtig hält. Lassen wir hier auch rasch die Initianten sprechen. Was die Interpretation des Verfassungstexts anbetrifft, sagt das Initiativkomitee in der Stellungnahme zur bundesrätlichen Botschaft zum Beispiel zu Artikel 99a Absatz 3 wortwörtlich: “Der Verweis ‘im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages’ bedeutet, dass der Gesetzgeber befugt ist, die massgebliche Interpretation dieses Verfassungsartikels vorzunehmen. Er hat dabei einen politischen Spielraum. Zu fragen ist, wo die Grenzen der Gesetzgebungsfreiheit liegen.” Nun, als Mitglied des einen Rates, der die Gesetze macht, würde ich hierauf antworten: Die Grenze müsste eigentlich im Verfassungstext definiert werden. Bitte liefert nicht so schwammige Formulierungen, in die man alles und nichts hineininterpretieren kann.
Es kommt aber meiner Ansicht nach noch schlimmer. In den Übergangsbestimmungen findet sich folgende Formulierung: “Die Ausführungsbestimmungen sehen vor, dass am Stichtag ihres Inkrafttretens alles Buchgeld auf Zahlungsverkehrskonten zu einem gesetzlichen Zahlungsmittel wird. Damit werden entsprechende Verbindlichkeiten der Finanzdienstleister gegenüber der Schweizerischen Nationalbank begründet. Diese sorgt dafür, dass die Verbindlichkeiten aus der Buchgeld-Umstellung innerhalb einer zumutbaren Übergangsphase getilgt werden. Bestehende Kreditverträge bleiben unberührt.”
Nun, was heisst das? Der Stichtag ist der Tag, an dem das Gesetz oder allenfalls die Verordnung in Kraft tritt – spätestens zwei Jahre nach Annahme der Verfassungsartikel. Stellen wir uns vor, was an diesem Tag geschieht. Die gesamte Geldmenge M1, also ausgenommen das Bargeld, aber sämtliche Sichteinlagen von Nichtbanken, wird auf einen Schlag zu Vollgeld. Diese Geldbestände, die bei den Banken auf der Aktivseite der Bilanz stehen, werden mit dem Stichtag aus der Bankenbilanz ausgebucht, also praktisch wegreguliert, und stehen fortan nicht mehr für die Kreditvergabe zur Verfügung. Die Bankenbilanz würde so kollabieren. Um den Kollaps abzuwenden, muss die SNB den Banken einen Geldbetrag in gleicher Höhe zur Verfügung stellen. Die SNB wird also per Stichtag notgedrungen zum grössten Darlehensgeber der Banken und damit auch zum grössten Risikoträger. In diesem Sinne haben die Initianten Recht, wenn sie behaupten, in einem Vollgeldsystem müsse der Staat eine Bank in einer Krise nicht mehr retten, denn der Staat trägt in Form der SNB schon vor der Krise sämtliche Risiken, denn per Stichtag, spätestens zwei Jahre nach Annahme der Initiative, ist die SNB die Hauptdarlehensgeberin.
Diese radikale Umstellung führt zu enormen Problemen. Ich möchte hier nur einige aufzählen.
1. Wenn eine Bank am Tag eins nach dem Stichtag einen Kredit vergeben will, muss sie sich über die SNB refinanzieren. Sprich: Ob ein Kredit vergeben wird oder nicht, entscheidet die SNB. Dieser Zustand dauert so lange an, bis die Bank ihre Schuld gegenüber der SNB signifikant reduziert hat oder neue Refinanzierungsinstrumente da sind. Ich würde behaupten, bei Kantonalbanken, Raiffeisenbanken oder Regionalbanken wird das Jahrzehnte dauern.
2. Wenn die Banken die SNB als Gläubiger ablösen wollen, haben sie folgende drei Möglichkeiten. Erstens können sie weniger Kredite vergeben, wodurch der Wirtschaft das für die Investition und Wachstum benötigte Geld entzogen wird. Zweitens können sich die Banken statt bei der SNB zum Beispiel im Ausland refinanzieren. Da dies aber nur zu unattraktiveren Konditionen als bei der SNB möglich sein wird, würden sich Kredite verteuern. Drittens können die Banken versuchen, Sparer mit Sichtguthaben zu motivieren, in risikoreichere Anlagenformen zu investieren. Kleine Klammerbemerkung: So eine risikoreichere Anlageform waren die Lehman-Brothers-Papiere, die man aus Sichteinlagen in solche Geldmarktpapiere gemacht hat.
Die Sparer können also motiviert werden, in risikoreiche Anlagen zu investieren, was die Kredite ebenfalls verteuert. Die Sparer werden illiquid, weil diese Papiere lange gebunden sind, und sie werden zu Risikoträgern. Alle drei Möglichkeiten sind schlechter als das heutige System.
3. Die SNB müsste in einer Situation wie der heutigen den Banken die Darlehen vermutlich zinslos oder sogar mit einem Negativzins geben, da sonst die Banken kaum überlebensfähig wären. Sicher könnte aber die SNB nicht einen risikogewichteten Zins einfordern.
4. Die Banken sitzen per Stichtag auf Hunderten Milliarden Franken Sichtgeldeinlagen, mit denen sie nichts mehr anfangen könnten und die ihnen grosse Kosten verursachen würden. Diese Kosten müssten sie notgedrungen sofort auf die Kunden überwälzen. Die SNB würde das als grösste Gläubigerin der Banken sogar von den Banken verlangen, denn täte das eine Bank nicht, würde sich für die SNB das Ausfallrisiko vergrössern.
Dies sind nur einige der Probleme, die an diesem Stichtag entstehen können. Die Schweiz wäre mit dieser Übergangsbestimmung das einzige Land, das eine Währungsreform zwei Jahre im Voraus ankündigt. Wir würden Spekulanten Tür und Tor öffnen, diese Ankündigung für ihre Zwecke zu missbrauchen. Banken könnten vor dem Stichtag höhere Risiken eingehen als sonst und diese über Sichteinlagen refinanzieren, im Wissen darum, dass die Sichteinlagen nach dem Stichtag losgelöst, aus der Bilanz entfernt und durch Darlehen der SNB abgelöst werden. Das heisst, die SNB würde dann das Ausfallrisiko tragen. Ich verzichte hier darauf, noch mehr Missbrauchsbeispiele aufzuzählen, aber Sie können sicher sein, der globalen Finanzbranche wird noch einiges einfallen.
Der Bund und die SNB würden faktisch gezwungen, nicht erst per Stichtag, sondern bereits bei Annahme der Verfassungsartikel rigorose Kapitalmarkt- und Kreditkontrollen einzuführen, damit die SNB nicht zwei Jahre später Verpflichtungen übernehmen müsste, die stark risikobehaftet wären und deren Rückzahlung eventuell unmöglich wäre. Ich würde sogar so weit gehen, Folgendes zu behaupten: Wenn nur der Hauch einer Chance besteht, dass die Schweiz diese Initiative annimmt, beginnt die Weltgemeinschaft der Spekulanten gegen den Franken, gegen die Schweizer Wirtschaft und damit gegen die Bürger dieses Landes zu wetten. Es ist geradezu paradox: Die Initianten schreiben sich auf die Fahne, mit ihrer Vorlage Spekulation verhindern zu wollen, und laden mit der Lancierung ihrer Initiative die Spekulanten weltweit dazu ein, sich an der Schweiz auszutoben. Auf dem Spiel stehen nicht weniger als die Schweizer Wirtschaft und unser Wohlstand.
Nun aber wieder zurück zum Initiativtext. Kann die Umsetzung der Initiative die Bildung von Spekulationsblasen verhindern? Nein, das kann sie nicht. Denn Spekulationsblasen entstehen dadurch, dass Menschen bereit sind, heute für etwas mehr zu bezahlen, als es in Zukunft wert sein wird. Noch eine Klammerbemerkung: Schauen Sie mal, was jetzt mit Bitcoins abgeht! Irren ist und bleibt menschlich, und Fehleinschätzungen gäbe es auch in einem Vollgeldsystem. Und damit käme es auch weiterhin zur Bildung von Blasen. Das Platzen einer solchen Blase kann eine Art Ansteckungsreaktion auslösen, und viele Unbeteiligte können plötzlich Vermögenswerte verlieren. Dieser Mechanismus ist uralt und urmenschlich. Schon im Jahre 66 vor Christus stellte Cicero fest, damals war Vollgeld noch das System: “Es ist nämlich unmöglich, dass viele Menschen Hab und Gut einbüssen, ohne dass sie noch andere mit sich ins gleiche Unglück reissen.”
Neben dem Problem des Wechsels vom heutigen System zum Vollgeldsystem kann man jetzt noch viele Fragen stellen zum grundsätzlichen Funktionieren des Vollgeldsystems. Werden die Banken sicherer, weil sie keine Frankengeldschöpfung mehr betreiben können? Oder werden sie unsicherer, weil sie dies in Zukunft in fremden Währungen machen werden? Wird der Franken stärker, weil er jetzt von der SNB vollständig abgesichert ist? Oder wird er schwächer, weil die SNB an einem Tag, am Stichtag, gleich viel neue Franken schafft wie 2008 und 2016? Ist das Geld des Bürgers sicherer, weil es SNB-Geld ist, oder unsicherer, weil der Bürger nur noch werterhaltend anlegen kann, wenn er höhere Risiken eingehen kann? Bekommen Firmen mehr Kredite, weil die SNB nun für die Kreditversorgung zuständig ist? Oder wird das gesamte Kreditsystem verpolitisiert? Wird die Unabhängigkeit der SNB gestärkt, oder wird sie schlicht und einfach so mächtig, dass man sie einer politischen Kontrolle unterstellen muss? Man kann noch Dutzende von Fragen stellen, deren Beantwortung im Voraus schwierig bis unmöglich ist.
Wenn also eine Initiative das Problem, das sie lösen will, unmöglich lösen kann, und wenn die Initiative zudem so schwammig formuliert ist, dass der Gesetzgeber einen derart grossen Spielraum bekommt, der von der Beibehaltung des Status quo bis hin zur kompletten Verstaatlichung des Zahlungsverkehrs und des Kreditwesens reicht, wenn eine Initiative mehr neue Fragen und Probleme aufwirft, als sie löst, und wenn eine Initiative noch darüber hinaus so schwierige, um nicht zu sagen unmögliche Übergangsbestimmungen festschreibt, dann ist es klar, dass wir das Anliegen nicht unterstützen können.
Darum empfiehlt Ihre Kommission mit 11 zu 0 Stimmen, die Initiative abzulehnen.
Eine Minderheit schlägt Ihnen vor, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen mit dem Auftrag, einen indirekten Gegenvorschlag vorzulegen, der diese systemrelevanten Banken verpflichtet, 10 Prozent Eigenkapital zu halten. Die Begründung überlasse ich der Minderheit. Man bedenke dazu aber: Die Initianten wollen etwas anderes. Sie wollen, dass nur noch die Nationalbank Geld schöpfen kann. Sie werden ihre Initiative wegen dieses indirekten Gegenvorschlages wohl kaum zurückziehen. Sie haben die Initiative mit viel Idealismus lanciert; diesen Idealismus dürften Sie anhand der vielen E-Mails, die Sie erhalten haben, auch schon mitbekommen haben. Darum ist der indirekte Gegenvorschlag nicht tauglich und wird von der Mehrheit der Kommission abgelehnt.
FETZ ANITAConseil des EtatsBâle-VilleGroupe socialiste (S)

Fetz Anita (S, BS):

Über hunderttausend Bürgerinnen und Bürger haben die Vollgeld-Initiative unterschrieben. Allein diese Tatsache verlangt von uns eine gründliche Würdigung.
Die Initianten wollen mit ihrem Vorschlag mithelfen, das Finanzsystem zu stabilisieren. Das ist auch nötig. Ob das Vollgeld die allein richtige Massnahme dafür ist, davon bin ich noch nicht ganz überzeugt, das sei hier offen gesagt. Aber ich begrüsse die Diskussion, welche diese Initiative auslösen wird. Es ist nämlich höchste Zeit, dass die Bürger und Bürgerinnen beginnen, sich selbst um Finanz- und Geldpolitik zu kümmern. Zuviel steht auf dem Spiel. Denn es geht auch um ihr Geld, um ihr Spargeld, um ihre Pensionskassengelder. Allzu oft hat man das Gefühl – besser gesagt, ist es auch so -, dass grosse Teile in der Finanzindustrie sehr gut damit fahren, dass die Mehrheit der Leute wenig Kenntnisse über diese Zusammenhänge haben.
Der Bundesrat und die Mehrheit der WAK-SR – Sie haben es gehört -, stellen die Initiative als Hochrisikoexperiment dar. Ich sehe das nicht so. Die Idee ist gar nicht so neu. Seit der Finanzkrise der 1930er Jahre haben viele namhafte Ökonomen die Vollgeldidee entwickelt und weiter verfeinert. Viele unterstützen sie gerade heute, in der instabilen Finanzmarktsituation.
Die meisten Leute wissen nicht, dass jede Bank das Recht hat, selber Geld zu schöpfen. Ich habe mal eine kleine Umfrage gemacht in meinem nicht ganz ungebildeten Bekanntenkreis. Die meisten Leute sind überzeugt, dass die Nationalbank nicht nur die Noten und das “Münz” herausgibt, sondern eigentlich das ganze Geld. Das ist aber nicht so. Erst im Moment des Ausleihens wird das Geld im Computer der Bank – ich sags mal ein bisschen vereinfacht, um es gut darstellen zu können – als Buch- oder Giralgeld geschaffen.
Die Bank selbst muss nur 3 Prozent reales Geld besitzen, um da mitmachen zu können. So zumindest ist heute die Regelung. Trotzdem dürfen die Banken – das ist auch interessant – auf dem ganzen ausgeliehenen Betrag Zins verlangen, d. h., sie verdienen daran, dass sie privat Geld schöpfen können, für das sie nur 3 Prozent Sicherheit hinterlegen müssen.
Ist solches Geld heute noch sicher? Das ist ja für die Bevölkerung die Grundfrage. Immer mehr Finanzspezialisten sagen Nein, und einige empfehlen die Vollgeldvariante, das heisst, die Banken sollen nur das Geld ausleihen dürfen, das sie ihrerseits von der Nationalbank bezogen haben, so wie das eben mit den Banknoten und dem “Münz” der Fall ist.
Dazu muss man auch wissen, dass die Nationalbank eigentlich nur 10 Prozent des Geldes kontrolliert, nämlich das, was an Bargeld und in Noten vorhanden ist. Darum hat der Spruch des Volksmundes eine tiefe Wahrheit, die ich persönlich heute noch so halte: “Nur Bares ist Wahres.” Es gibt doch heute tatsächlich Kreise, das jetzt nur in Klammern gesagt, die das Bargeld abschaffen wollen, das wäre ja wahnwitzig. Ich bin nach wie vor überzeugt, nur Bares ist Wahres. Aber darum geht es nicht.
Was viele Leute auch nicht wissen, ist, dass 90 Prozent des weltweiten Geldes nicht in der Realwirtschaft landen – das ist doch hochgradig beunruhigend -, sondern in Finanzspekulationen. Natürlich, man kann dem Kommissionssprecher zugestehen, dass das etwas Urmenschliches ist. Es ist aber nicht unbedingt etwas Sicheres. Was das viele zinslose Geld betrifft, so fluten die Notenbanken ja zurzeit die Welt mit spottbilligem Geld, in der hilflosen Hoffnung, dass damit Wachstum entsteht. Wir sehen, dass es nicht so ist. Das viele zinslose Geld schafft kaum Produkte und Dienstleistungen, sondern landet in spekulativen Anlagen.
Die Folge: Die SNB fühlt sich gezwungen, die Negativzinsen immer wieder zu verlängern, um den Franken zu schwächen. Die Zeche bezahlen die Sparer und unsere Pensionskassen.
Die meisten Leute spüren ganz genau, dass mit dem Finanzsystem etwas grundsätzlich nicht mehr in Ordnung ist. Die Finanzmärkte sind auch nach den Stabilisierungsmassnahmen, die es nach der Finanzkrise gab, hochgradig instabil, und viele Ökonomen warnen vor der nächsten Finanzkrise. Das heisst, dass wir dringend eine Stabilisierung des Finanzmarktes brauchen. Allerdings ist es aus meiner Sicht eh nicht der Fall, dass das Vollgeld diese Spekulationen eindämmen kann, um es mal offen zu sagen. Ich bin mir auch nicht so sicher wie die Initianten, ob es tatsächlich problemlos ist, wenn die Schweiz das Vollgeld alleine einführt. Daher kann ich die Initiative nicht aus voller Überzeugung unterstützen.
Doch vollkommen sicher bin ich, dass wir als Politiker und Politikerinnen die Pflicht und Schuldigkeit haben, das Mögliche zu unternehmen, um die Sparerinnen und ihre Pensionskassengelder zu schützen. Eine der wirkungsvollsten Massnahmen dazu ist, jene Banken, die “too big to fail” sind, zu verpflichten, ihr hartes Kapital auf 10 Prozent aufzustocken.
Deshalb schlägt Ihnen die Minderheit vor, der Vollgeld-Initiative einen indirekten Gegenentwurf entgegenzustellen, der die grossen Banken sicherer macht. Heute haben zwar alle die 3-Prozent-Vorgaben erfüllt, aber das ist zu wenig für den nächsten Finanzsturm. Zur Erinnerung: Bis in die Neunzigerjahre waren 20 Prozent Eigenkapital normal, und zwar hartes und nicht risikogewichtetes Eigenkapital. Heute sind es 3 Prozent, ausgerechnet in einer Zeit, die hoch volatil ist! Übrigens haben – auch dies zu Ihrer Information – fast alle Experten, die wir in der WAK angehört haben, gesagt, dass die Erhöhung des harten Eigenkapitals, in der Fachsprache “leverage ratio” genannt, der richtige Weg sei, um im Finanzmarkt mehr Stabilität zu bekommen und vor allem die Sicherheit der Kundengelder zu erhöhen. Dies betrifft wie gesagt ausschliesslich die “Too big to fail”-Banken, das sind ungefähr vier in der Schweiz. Der Antrag beinhaltet auch eine Übergangsfrist.
Wir haben den Menschen versprochen, dass 100 000 Franken ihres Ersparten sicher sind. Die meisten wissen aber nicht, dass diese Sicherheit auf etwa 6 Milliarden Franken beschränkt ist. Was ist, wenn ein grösserer Verlust kommt? Auf Schweizer Banken liegen Gelder von etwa 800 Milliarden Franken. Das wissen natürlich viele Wohlhabende, die darum ihr Geld in Immobilien und Sachwerte investieren. Das hat aber auch wieder den Nachteil, dass die Immobilienpreise hochgehen. Ich meine, wir sind unserer Bevölkerung und ihren Ersparnissen dieses kleine Mehr an Sicherheit schuldig. Wer so viel weiss wie wir, der hat die Pflicht, der Bevölkerung auch reinen Wein einzuschenken und nicht einfach nur zu glauben, dass 3 Prozent Eigenkapital genügen. Indem wir klargestellt haben, dass das ausschliesslich “Too big to fail”-Banken betrifft, ist das auch der richtige Ansatz. Übrigens haben kleinere Banken oft sehr viel mehr Eigenkapital.
Deshalb bitte ich Sie, die Minderheit zu unterstützen. Falls diese abgelehnt wird, werde ich mich bei der Initiative der Stimme enthalten und damit vorerst mal offenlassen, wie ich mich dann bei der Volksabstimmung verhalten werde.
GERMANN HANNESConseil des EtatsSchaffhouseGroupe de l’Union démocratique du Centre (V)

Germann Hannes (V, SH):

“Für krisensicheres Geld. Geldschöpfung allein durch die Nationalbank!”, so lautet der Titel der sogenannten Vollgeld-Initiative. Man könnte auch sagen: “Mit der Vollgeld-Initiative voll ins Abseits.” Oder: “Mit krisensicherem Vollgeld sicher in die Krise.” Das zumindest sind meine persönlichen Empfindungen.
Wir leben nach einer weitverbreiteten Aussensicht in einem Land von “milk and money”, wie es der Autor Diccon Bewes in seinem lesenswerten Werk über die Schweiz betitelt hat. Milch und Geld – damit beschäftigt uns das Volk in dieser Session. So folgt nach der Hornkuh-Initiative nun folgerichtig die Vollgeld-Initiative. Während bei Annahme der Hornkuh-Initiative die Auswirkungen für unser Land überschaubar sind, hat die Vollgeldidee ein ganz anderes Kaliber.
Sie sei ein Hirngespinst oder eine Bieridee, könnte man meinen. Mitnichten. Den Initianten ist es bierernst. Sie haben ein Netzwerk aufgebaut, das ihre Argumente und Ideen professionell und mit Vehemenz verbreitet. Wir alle haben Erfahrungen gemacht mit E-Mails und Informationen auf anderen Kanälen. Es ist zwar immer derselbe Inhalt, aber mit wechselnden Namen unterzeichnet. Dem Vernehmen nach werden diese Kampagnen tatkräftig aus dem Ausland unterstützt. Ich weiss es zwar nicht, doch dort könnte jedenfalls das Interesse an einem Experiment in und mit der Schweiz gross sein.
Die Argumente sind durchaus verfänglich. Künftig soll es demnach nur noch Geld geben, das krisensicher sei. Endlich keine Krisen mehr! “Geldschöpfung allein durch die Nationalbank”, so die Losung, zinsfreie Kredite für jedermann usw. Es tönt alles einfach zu schön, um wahr zu sein.
Eine interessante Idee ist die Vollgeld-Initiative aber allemal. Diese Idee ist nach der Finanzkrise 2007 wieder neu belebt worden. Frau Fetz hat zu Recht darauf hingewiesen, dass sie schon einmal in der Zeit der Weltwirtschaftskrise von 1929 herumgeisterte; sie kam dann bei ähnlichen Krisen in verschiedenen Ländern immer wieder auf, zuletzt auch in Schweden, wo man mit ihr geliebäugelt hat. Doch das Experiment hat noch niemand in der Praxis umgesetzt, weil niemand den Mut dazu gehabt hat und auch weil niemand auf dieser Welt, keine Nationalbank, ein Inseldasein führt.
Fakt ist und bleibt: Das in der Schweiz und im Euroraum heute meistgebrauchte Zahlungsmittel ist das sogenannte Giralgeld, also das Buchgeld der Banken. Es macht 90 bis 95 Prozent aus. Das Vollgeld in Form von im Inland aktiv benutztem Bargeld beträgt nur noch 5 bis 10 Prozent der umlaufenden Geldmenge. Ja, natürlich: Cash is king. Das ist klar, das sind die alten Parolen, die gut tönen. Nur Bares ist Wahres. Das mag alles stimmen. Es ist aber auch ein Faktum, dass heute mit Kreditkarten bezahlt wird.
Durch den Wegfall der Sichteinlagen von Banken würde also der Spielraum für die Kreditvergabe massiv eingeschränkt, sodass die Nationalbank einspringen müsste. Ein Grossteil des Kreditvolumens würde künftig durch die SNB zentral gesteuert. Es käme also de facto zu einer Kreditplanwirtschaft. Heute werden Kredite an Unternehmen und Privatpersonen dezentral und effizient von über 300 Banken vergeben, die ihre Kunden und ihre Region bestens kennen. Die Idee der wundersamen Geldschöpfung tönt schön: Die SNB könnte die für eine erfolgreiche Staats- und Volkswirtschaft erforderliche Geldmenge schuldenfrei schaffen und den Kreditnehmern zur freien Verfügung stellen. Die Initianten versprechen denn auch bereits vollmundig jährliche Geldgeschenke für alle und Steuersenkungen dazu. Die SNB ist natürlich beunruhigt. Wir fürchten nicht zuletzt und nicht zu Unrecht um ihre Unabhängigkeit.
In der Kommission haben wir uns, der Sprecher hat es ausgeführt, natürlich auch mit den Risiken der Initiative befasst und festgestellt, dass kein anderes Land der Welt dieses Geldsystem, so, wie wir es umsetzen sollen, kennt. Zu befürchten wäre also nicht nur eine grosse Wechselkursvolatilität, sondern auch, dass die Kreditschöpfung der Geschäftsbanken nicht mehr in Schweizerfranken, sondern, viel riskanter, weil unkontrolliert, in Dollar und Euro geschehen würde. Das wäre ja immer noch möglich. Die Initiative könnte selbstverständlich auch künftige Finanzmarktrisiken, die um uns herum geschaffen werden, nicht verhindern. Die Ursache für die letzten grossen Krisen waren nicht die Sichteinlagen, sondern, wie wir das mit der Subprime-Hypotheken-Krise erlebt haben, vermeintliche Sicherheiten.
Nicht zuletzt darum hat die Initiative selber in der Kommission keine Unterstützung gefunden. Sie wurde zu null Stimmen zur Ablehnung empfohlen. Ich bitte Sie, das auch zu tun.
Damit komme ich zum Fazit: Der Wechsel zu einem Vollgeldsystem wäre ein weltweit einzigartiges Hochrisikoexperiment mit massiven Unsicherheiten. Es gibt keinen Grund, unsere stabile Volkswirtschaft unkalkulierbaren Risiken auszusetzen. Ausgerechnet die für ihre Stabilität geschätzte Schweiz soll für ein derartiges Experiment missbraucht werden, das wie erwähnt vor allem im Ausland auf grosses Interesse stösst. In London, New York und an anderen Finanzplätzen reibt man sich wahrscheinlich schon schadenfroh die Hände, wenn man daran denkt, welche Vermögen in der Schweiz verwaltet werden. Aber diese Rechnung machen die globalen Finanzgeier, die schon über dem Finanzplatz Schweiz kreisen, wohl ohne den Wirt – der Wirt ist das Schweizervolk.
In diesem Sinne bin ich wie gesagt für eine ablehnende Stimmempfehlung. Ich bitte Sie aber auch, die Rückweisung abzulehnen. Es ist zwar ein gutes Mittel, das Frau Fetz hier aufführt. Sicher würde eine Leverage Ratio von 10 Prozent das Bankensystem noch einmal deutlich stabilisieren. Es bestünde auch der Vorteil, dass diese Eigenkapitalquote nicht manipuliert werden kann. Mit den Basel-III-Kriterien ist es ja immer so eine Sache. Trotzdem muss ich darauf verweisen, dass man seit 2007 einiges gemacht haben: Man hat die “Too big to fail”-Gesetzgebung erlassen, man hat die Gesetzgebung massiv verschärft, x Erlasse angepasst, die Einlagensicherung verbessert – der gesicherte Betrag pro Einlage wurde auf 100 000 Franken erhöht -, man hat Basel III umgesetzt und Basel IV angedacht. Das ist alles bereits passiert. Die Eigenmittelvorschriften sind laufend angepasst worden, und der Bundesrat hat zwei antizyklische Kapitalpuffer abgerufen, um eben ein möglichst grosses Mass an Sicherheit zu schaffen. Eine absolute Sicherheit, die wird es aber nie geben.
Es sei schliesslich auch noch darauf verwiesen, dass sich gerade die systemrelevanten Banken global doch in einem Wettbewerb befinden. Wenn ich lese, dass die amerikanischen Banken die grössten Profiteure dieser ganzen Umwälzungen und der Regulierungsverschärfungen in Europa und anderen Teilen der Erde sind, dann ärgert mich das ehrlich gesagt. Ich habe all diese Bemühungen aber natürlich auch unterstützt.
Meines Erachtens bringt die Rückweisung also nichts. Wir sind dort auf dem richtigen Weg.
In diesem Sinne plädiere ich noch einmal dafür, die Rückweisung abzulehnen und die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen, das heisst, dem Bundesrat zu folgen.

Graber Konrad (C, LU):

Wir wollen Stabilität für den Finanzplatz Schweiz, aber selbstverständlich auch international. Vieles wurde bereits geschaffen. Herr Germann hat zu Recht auf die “Too big to fail”-Vorlage hingewiesen, mit der das auch in der Schweiz gelungen ist. Wir haben auch den Einlegerschutz massiv erhöht. Wir verfügen heute über ein Geldsystem, das gut funktioniert und wesentlich krisenresistenter ist. Ich glaube, das ist die Ausgangslage.
Die Schweiz würde mit einer Umsetzung der Vollgeld-Initiative zu einer Finanzplatzinsel. Selbst in einer Masterarbeit, die der Kommission vorlag und die sich im Fazit positiv zum Vollgeldsystem äussert, kommt der Autor auch zum Schluss, dass die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Banken und des Finanzplatzes “aufs Spiel gesetzt” würden, wenn nur die Schweizer Banken dem Vollgeldsystem unterstellt werden. Genau dies fordern aber die Initianten.
Ein Vollgeldsystem kann die Entstehung von Blasen, wie wir sie beispielsweise im Immobilienmarkt erlebt haben, nicht verhindern. Blasen werden durch einen übertriebenen Optimismus beeinflusst und sind unabhängig von der Geldschöpfung des Bankensystems. Der seinerzeitige Boom im amerikanischen Häusermarkt wurde nicht durch Bankkredite, sondern durch Verbriefungen finanziert. Die Finanzstabilität kann zielführender durch Eigenkapitalvorschriften und durch andere regulatorische Massnahmen erreicht werden, wie sie unter anderem die Schweiz mit der “Too big to fail”-Vorlage erliess.
Diese Vorlage ist für mich auch der vorgezogene Gegenentwurf zu dieser Initiative. Wir waren da schneller. Was Frau Fetz jetzt beantragt, ist zum Teil erfüllt. Der Gegenentwurf liegt nicht nur auf dem Tisch, er wurde bereits beschlossen. Er befindet sich in der Umsetzung.
Die SNB geniesst bei uns eine hohe Glaubwürdigkeit und eine hohe Unabhängigkeit. Die Vollgeld-Initiative will gemäss ihren Argumenten der SNB mehr Kompetenzen zuteilen. Aber ausgerechnet die SNB lehnt dies ab, weil sie die Risiken dieses Vorhabens als nicht kontrollierbar beurteilt. Das von den Initianten vorgeschlagene Vollgeldsystem würde zu einem teuren, ineffizienten und weniger innovativen Finanzsystem führen. Die SNB könnte die Geldpolitik nur noch in eine Richtung betreiben, indem sie nämlich die Geldmenge ständig erhöht. Eine Reduktion wäre kaum mehr möglich. Damit entstünde die Gefahr einer Verpolitisierung der Geldpolitik.
Die Vollgeld-Initiative ist ein Experiment mit offenem Ausgang. Sie dient nicht der Stabilität des Finanzplatzes bzw., international betrachtet, der Finanzplätze. Kein Staat ist bis heute in diese Richtung gegangen. Island, wohl nicht gerade die beste Referenz für Finanzplätze, hat ein ähnliches Projekt gestoppt.
Wenn es um das Thema Sicherheit und Geldanlagen geht, spielt der Einlegerschutz eine gewichtige Rolle. Hier wurde die Schweiz aktiv, sie hat den Einlegerschutz auf 100 000 Franken pro Kundin bzw. Kunde und Bank als privilegierte Einlage erhöht. Das bedeutet, dass diese Summe im Konkursfall mit den Forderungen der zweiten Konkursklasse beglichen wird. Die privilegierten Einlagen sind zusätzlich durch das Einlagensicherungssystem bis zu einer Obergrenze von 6 Milliarden Franken gesichert.
Dieses Einlagensicherungssystem wurde nach der Finanzkrise aufgrund einer Motion in unserem Rat in die Revision des Bankengesetzes 2011 eingebaut. Wenn es also um den Einlegerschutz geht, kann auf ein funktionierendes System aufgebaut werden; es braucht diese Volksinitiative nicht.
Von der Vollgeld-Initiative deutlich zu unterscheiden ist das Digitalgeld. In diesem Bereich wird auch die SNB ein Projekt verfolgen; das begrüsse ich ausdrücklich.
Hinter der Vollgeld-Initiative stehen der überparteiliche Verein Monetäre Modernisierung (MoMo) und ein wissenschaftlicher Beirat. Vor den WAK-Sitzungen, die sich mit diesem Thema beschäftigten, und auch über dieses Wochenende und bis heute wurden wir mit pseudowissenschaftlichen Stellungnahmen und Argumentarien eingedeckt. Dies weckt in mir ungute Gefühle. Die eigentlichen Motive der Initianten blieben mir immer etwas verschlossen, waren im Dunstkreis von vorgeschobener Sicherheit und Wissenschaft. Sehe ich hier Geister, wenn ich befürchte, dass hinter dieser Initiative fremde Kräfte stehen, welche auf dem Umweg der Unsicherheit und Instabilität dem erfolgreichen Finanzplatz Schweiz Schaden zufügen wollen? Das möchte ich nicht, und ich werde deshalb die Initiative aus all diesen Gründen zur Ablehnung empfehlen. Ein indirekter Gegenvorschlag wurde bereits beschlossen, und es bedarf deshalb hier keines weiteren Gegenvorschlages.
FÖHN PETERConseil des EtatsSchwyzGroupe de l’Union démocratique du Centre (V)

Föhn Peter (V, SZ):

Wir wurden insbesondere vor der Kommissionssitzung, in der wir dieses Geschäft behandelten, mit vielen Dutzenden, nicht nur einigen, Briefen, E-Mails und Botschaften überhäuft. Wir wurden angeschrieben und angesprochen. Ich muss sagen, dass ich viele der Botschaften, die uns die Initianten auf den Tisch legten und die heute noch bei mir auf dem Tisch liegen, eigentlich teile. Ich zitiere Ihnen einige der Kernbotschaften: Ja zu sicheren Konten; Ja zum Willen des Volkes, Gesetzeslücke schliessen; Ja zur Entlastung der Steuerzahler und der Realwirtschaft. Weitere Botschaften lauten: Ja zu fairer Marktwirtschaft, Ja zum Bankenplatz Schweiz, Ja zu einer handlungsfähigen Nationalbank, Ja zu Stabilität statt Finanzmarktexperimenten usw. Ich habe gesagt, dass ich vielem zustimme. Aber letztendlich ziehe ich einen anderen Schluss als die Initianten.
In einem Brief wurde auch die Grundsatzfrage gestellt: Wer soll unsere Franken herstellen, private Banken oder die Nationalbank? Zukünftig solle die Nationalbank zusätzlich zum Bargeld auch das elektronische Geld selber herstellen; dadurch könne die Nationalbank pro Jahr zusätzlich 5 bis 10 Milliarden Schweizerfranken an Bund und Kantone auszahlen. Das wäre sehr, sehr schön. Und mit diesen zusätzlichen Einnahmen, so heisst es weiter, könnten Steuern gesenkt, Staatsschulden abgebaut oder öffentliche Infrastrukturen und die Sozialwerke mitfinanziert werden.
Alles schön und gut, aber ich sage noch einmal: Persönlich ziehe ich einen ganz anderen Schluss als die Initianten und als das, was uns hier vorgespielt wird. Denn das heutige dezentrale System funktioniert doch sehr gut. Wenn etwas funktioniert, sollte man es auch nicht kehren oder nicht anknabbern. Wenn etwas funktioniert, darf man es zumindest nicht gefährden. Alles Geld nur von der Schweizerischen Nationalbank herausgeben? Das erachte ich als völlig falsch. Ich bin überzeugt, die Kredite würden nicht günstiger, sondern mit Bestimmtheit teurer. Dazu würden unsere Schweizer Banken, würde das gesamte Schweizer Bankensystem destabilisiert, also sogar gefährdet. Denn die Geldmenge ist heute über die Zinsen gut steuerbar, und das könnte man dann nicht mehr so machen.
Wir würden damit nichts retten, im Gegenteil, höchstens gefährden. Die SNB könnte meiner Meinung nach auch unter politischen Einfluss geraten, und unsere Banken allgemein, unser Bankensystem, der Finanzplatz Schweiz würde mit Bestimmtheit an Flexibilität verlieren.
So bitte ich Sie, sich auf keine Experimente einzulassen oder auf keine Experimente einzusteigen. Ich glaube, ein solches Experiment würde insbesondere über die Grenze hinaus nur Unsicherheit auslösen.
Der Titel der Initiative heisst “Für krisensicheres Geld. Geldschöpfung allein durch die Nationalbank! (Vollgeld-Initiative)”. Frau Fetz hatte gesagt: Nur Bares ist Wahres. Man könnte dann noch einen Schritt weiter zurückgehen. Dann kämen wir dann zum Tauschhandel. Schon damals, beim “Bares ist Wahres” oder eben auch beim Tauschhandel wurden schon Leute über den Tisch gezogen, nicht weniger als heute. Das muss ich ganz klar sagen.
Deshalb würden wir hier eine grosse Unsicherheit aufbauen. Ich bitte Sie, diese Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Die Schweiz darf nicht zu einem weltweit beispiellosen – beispiellosen! – Experimentfall mit völlig unklaren Folgen werden. Eine Umsetzung der Initiative würde nämlich zu grosser Unsicherheit und potenziell weitreichenden Nachteilen für die Schweiz führen. Dieses Risiko dürfen wir nicht eingehen.
Es braucht in diesem Fall weder einen direkten noch einen indirekten Gegenvorschlag; es braucht hier gar nichts. Deshalb müssen wir das Geschäft auch nicht an den Bundesrat zurückweisen. Es braucht von unserer Seite ein klares Statement, indem wir diese Initiative den Ständen und dem Volk klar zur Ablehnung empfehlen.
ZANETTI ROBERTOConseil des EtatsSoleureGroupe socialiste (S)

Zanetti Roberto (S, SO):

Der Kommissionssprecher hat mitgeteilt, dass die Initiative von der Kommission mit 11 zu 0 Stimmen zur Ablehnung empfohlen werde. Da fehlen zwei, entweder zwei Abwesenheiten oder zwei Enthaltungen. Ich kann Ihnen sagen, dass es zwei Enthaltungen waren. Eine davon war ich. Enthaltungen in einer solchen Frage sind, finde ich, erklärungsbedürftig. Ich versuche daher, Ihnen zu erklären, wieso ich mich der Stimme enthalten habe.
Zuerst möchte ich mich vor dem geldtheoretischen Sachverstand meiner Vorredner verneigen. Bei der Lektüre der Unterlagen habe ich nämlich festgestellt, dass selbst in der Wissenschaft allein schon der Geldbegriff wie auch die Geldmengendefinitionen nicht geklärt sind. Es hat einmal an der Uni Bern einen Professor Niehans gegeben, der als super Geldtheoretiker gehandelt worden ist, weil er, im Gegensatz zu anderen, die Geldmenge M3 in England richtig geschätzt hatte. Allein schon Geldmengendefinitionen, Geldbegriffe sind also relativ offene Begriffe. Deshalb staune ich, wie ein paar Redner das alles ganz, ganz klar definieren können. Ich habe da meine klar deklarierten Zweifel. Ich bin unsicher und hin und wieder auch beunruhigt.
Stellen Sie sich einmal die Geldflut vor, die in der letzten Zeit von den Zentralbanken ausgelöst worden ist – das sind nicht nur Schwarzmaler, die sich dazu ein paar Gedanken machen. Allein die Bilanz unserer Nationalbank ist um rund den Faktor 6 gewachsen. Da kann man ja schon fast von “Explosion” sprechen. Denken wir an all die Kryptowährungen wie Bitcoin usw., bei denen man auch nicht ganz so genau weiss, was das für Auswirkungen haben kann. Diese Ideen, wie man dieser entfesselten Geldflut Herr werden kann, sind meines Erachtens also durchaus berechtigt.
Ich habe in der Kommission denn auch gesagt, dass ich diese Initiative als spannendes Gedankenexperiment ansehe. Gedankenexperimente sind etwas Spannendes, wobei sie aber auch nicht unbedingt und zwingend in die Bundesverfassung gehören. Einer der angehörten Professoren hat jedenfalls gesagt, dass das tatsächlich ein spannendes und herausforderndes Gedankenexperiment sei, das sich aber eher für ein Doktorandenseminar eigne als für eine Volksabstimmung. Immerhin werden da aber Fragen auf den Tisch gelegt, die mich und wahrscheinlich auch andere herumtreiben.
Irgendwann hat man gehört, wenn Geldschöpfung stattfinde, könne dies das reale Wachstum finanzieren – das ist toll, das wünschen wir uns alle. Wenn plötzlich zu viel Geld und zu wenig Güter vorhanden sind, kann das zu Inflation führen – das wollen wir nicht, befürchten wir aber ein bisschen angesichts der Geldflut -, oder es kann zu Spekulationen und Blasenbildungen führen. Wir haben da also ein reales Problem.
Jetzt haben wir eben Anhörungen gemacht. Anhörungen macht man ja nicht, um vor allem die eigene Position bestätigt zu finden, sondern um vom Sachverstand der Experten profitieren zu können. Ich glaube, wenn man das jetzt zum Besten gibt, verletzt man kein Kommissionsgeheimnis, sondern gibt eben diesen Erkenntnisfortschritt, den man gewonnen hat, weiter. Ich muss Ihnen sagen: Von diesen Professoren hat es einer am drastischsten gesagt, und der ist politisch unverdächtig und steht, auf mich bezogen, ziemlich deutlich auf der andern Seite der Barrikade. Dieser Professor hat gesagt, für ihn sei die Sache absolut klar: Allermindestens 10 Prozent Eigenmittel, und zwar reale und harte und nicht irgendwie künstlich gepushte Eigenmittel, seien für Grossbanken das Minimum. Er hat sich auch als ausdrücklich bankenfreundlich bezeichnet: Seine Kollegen aus der Wissenschaft würden 20 Prozent Eigenmittel verlangen. Gehen Sie mal zu einer Bank und sagen Sie, Sie möchten ein Haus bauen, und Sie hätten 5 Prozent Eigenmittel! Der Bankberater wird Sie auslachen – der wird Sie auslachen! Unsere systemrelevanten Banken wursteln sich aber durch die Weltgeschichte mit knappen 5 Prozent wirklich harten Eigenmitteln! Zwei oder drei dieser Experten haben gesagt: Ja, das Experiment sei meinetwegen intellektuell herausfordernd und spannend, aber ein bisschen zu risikoreich. Zur Stabilisierung des Finanzsystems sei aber eine deutlich erhöhte Eigenmittelbasis dieser systemrelevanten Banken der verheissungsvolle Weg.
Deshalb bitte ich Sie, der Minderheit zuzustimmen und eben diesen indirekten Gegenvorschlag ins Auge zu fassen. Das ist auch der Grund, wieso ich mich dann bei der Abstimmungsempfehlung zur Initiative der Stimme enthalte. Ich finde das Risiko zu hoch. Wir riskieren allenfalls wirklich realwirtschaftliche Kollateralschäden. Das will ich auch nicht. Wenn ich Banker wäre, würde ich sagen: “Ja, Risiko – toll! Es geht ja zulasten anderer!” Hier kann ich das nicht sagen. Ich will nicht den Wohlstand anderer Leute gefährden. Deshalb kann ich nicht Ja sagen zu dieser Initiative.
Geldpolitisch befinden wir uns immerhin mit hohem Tempo auf der Überholspur. Eine Vollbremsung auf der Überholspur könnte wahrscheinlich zu Problemen führen. Aber einfach so weiterrasseln lassen möchte ich den Wagen nicht.
Deshalb bitte ich Sie noch einmal um Zustimmung zur Minderheit und Rückweisung an den Bundesrat, damit er eben diese Eigenmittelgeschichte noch einmal an die Hand nimmt.
Falls dieser Minderheitsantrag wider Erwarten abgelehnt werden sollte, würde ich mich bei der Abstimmungsempfehlung der Stimme enthalten als Zeichen dafür, dass wir hier ein real existierendes Problem, aber noch nicht die wirklich endgültig überzeugende Lösung haben. Wir haben aber immerhin einen Lösungsansatz.

Bischof Pirmin (C, SO):

Wir führen ja hier eine politische Debatte um eine Volksinitiative, die am Schluss auch vom Volk beurteilt werden wird. Jetzt kann man das auf zwei Seiten machen. Die eine Frage ist die theoretische Beurteilung des Inhalts der Initiative. Das macht man eigentlich bei allen Volksinitiativen. Das ist manchmal einfacher, manchmal schwieriger. In unserem Fall, Sie haben es gesehen, und der Kommissionssprecher hat es ausgeführt, ist das nicht einfach. Es geht um währungsrechtliche und um geldpolitische Fragen, die für Nichtökonomen – und vor allem für solche, die keine Geldspezialisten sind – schwer durchschaubar sind, auch für die Bevölkerung. Es wird in der Volksabstimmung für beide Seiten schwierig sein, zu erklären, worum es überhaupt geht.
Das geht mir nicht anders. Ich bin ein einfacher Jurist und Rechtsanwalt und habe auch Mühe, die geldtheoretischen Überlegungen zu verstehen, obwohl ich selber Vorlesungen beim von Kollege Zanetti zitierten Professor Jürg Niehans hier in Bern genossen habe, der ja Berater der englischen Regierung war. Das ist die eine Frage. Man kann theoretische Debatten führen, man kann Seminare abhalten und Doktorarbeiten schreiben.
Die andere Frage ist die folgende: Reden wir von etwas, das es auf der Welt schon gibt? Dann kann man nämlich Rechtsvergleiche anstellen. Es gibt in der Schweiz ein eigenes Institut für Rechtsvergleichung in Lausanne, und bei grossen Gesetzesvorlagen machen wir eben Rechtsvergleiche und sehen, wie das in anderen Ländern geht. Dann können wir sagen, das ist besser oder schlechter. Machen wir doch einmal, was die Vollgeld- Initiative angeht, einen Rechtsvergleich, und vergleichen wir das System einmal mit Ländern, die das schon eingeführt haben. Welche Länder haben ein Vollgeldsystem oder ein ähnliches System in Europa oder sonst auf der Welt schon eingeführt? Wenn Sie dem Institut für Rechtsvergleichung in Lausanne diesen Auftrag geben, dann ist die Antwort ganz einfach: Es gibt kein einziges Land auf der Welt – kein einziges Land auf der Welt! – und auch keinen Teil eines Landes auf dieser Welt, das heute oder früher ein solches System eingeführt hat.
Jetzt kann es sein, dass wir wesentlich intelligenter sind als der Rest der Welt; das ist ja in der Schweiz manchmal eine verbreitete Auffassung. Bei weniger bedeutenden Vorlagen kann es auch interessant sein, einmal zu experimentieren.
Wenn wir aber unsere Volkswirtschaft und die acht Millionen Menschen in diesem Land zum Experimentierfeld für eine lustige und interessante geldpolitische und ökonomische Theorie machen, dann sind wir die Spekulanten. Es ist eben nicht eine unbedeutende Frage, sondern eine ganz zentrale Frage der Wirtschaft, und die Risiken sind für die gesamte Volkswirtschaft erheblich. Kein Land der Welt hat das bisher gemacht. Die Initianten führen als Beispiel den amerikanischen Bundesstaat Louisiana an. Auch dieses Beispiel stimmt nicht: Das war zwar in einer gewissen Zeit dort gängige Praxis, aber in einer Zeit, als es in den Vereinigten Staaten und in den Bundesstaaten noch gar keine Zentralbanken gab. Der Vergleich hinkt. Es gibt keinen Vergleich, mit dem wir ungefähr beurteilen könnten, wie riskant oder wie vorteilhaft das System ist.
Wir haben uns in der Kommission dann auf die Hearings verlassen, und hier haben wir uns insbesondere auf den Präsidenten des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank verlassen. An sich könnte er ja sagen, dass es toll ist, wenn die Nationalbank derart viel zusätzliche Macht bekommt; diese bekäme sie mit dem Vollgeldsystem. Er lehnt die Initiative, auch seine Machtausdehnung, aber dezidiert ab. Er warnt vor den erheblichen Risiken dieses neuen Systems. Er führt dann insbesondere Folgendes aus: Wenn man ein Vollgeldsystem einführen würde, dann könnte das Schattenbankensystem, das eben nicht wie das ordentliche Bankensystem in der Schweiz reguliert ist, erheblich an Einfluss gewinnen. Geldschöpfung und Kreditvergabe würden dann also in einen Bereich verschoben, der überhaupt nicht reguliert und kontrolliert ist. Das können wir doch in einem Staat nicht zur Gesetzgebung machen.
Die Alternative, die die Minderheit vorschlägt, ist eine diskutable. Sie kommt aber jetzt wahrscheinlich zum falschen Zeitpunkt. Die Schweiz hat eine “Too big to fail”-Gesetzgebung, die gültig ist und läuft. Diese hat einen Fahrplan, der bis 2019 läuft, mit ganz genauen Eigenkapitalanwachs-Vorgaben für die “Too big to fail”-Institute. Ich halte es nicht für sinnvoll, hier während des Spiels die Spielregeln zu ändern.
Unter dem Strich: Ich bitte Sie, mangels irgendwelcher internationaler Vergleiche darauf zu verzichten, die Schweiz zu einem – wie es eine englische Parlamentarierin in einer Videobotschaft gesagt hat – idealen Experimentierfeld für dieses geldpolitische Experiment zu machen.
Ich bitte Sie, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen und auch dem Antrag der Kommissionsminderheit nicht zuzustimmen.
MINDER THOMASConseil des EtatsSchaffhouseGroupe de l’Union démocratique du Centre (V)

Minder Thomas (V, SH):

Dass Grossbanken unsere Wirtschaft, Politik und Gesellschaft in regelmässigen Abständen mittels einer Finanzkrise in grosse Schwierigkeiten bringen, ist unbestritten. Kollegin Fetz, die nächste Finanzkrise ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Die Frage ist nur: Wann und wen wird es diesmal erwischen?
Immer wieder sind es die weltweit tätigen Grossbanken, welche unsere Volkswirtschaft durch nicht gesetzeskonformes, fahrlässiges, ja sogar kriminelles vorsätzliches Verhalten im In- und Ausland ins Wanken bringen. Die Subprime-Krise in den USA und der Konkurs von Lehman Brothers und deren Konsequenzen sind uns allen noch gegenwärtig. Das Fehlverhalten der UBS führte bekanntlich bis zur Staatshilfe. Libor- und Devisenmanipulationen bis hin zur Mithilfe zu Steuerhinterziehung runden die Verfehlungen in den Jahren danach ab.
Die ständigen Verfehlungen unserer zwei Grossbanken weltweit sind gewaltig. Im Halbjahresrhythmus wird der UBS oder der Credit Suisse eine Busse auferlegt, oder die Bank einigt sich in einem aussergerichtlichen Verfahren. Die CS hat in den letzten beiden Jahren fast sechs Milliarden Franken Verlust gemacht. Ein guter Teil davon machen Verfehlungen, Bussen und Rechtsstreitigkeiten in allen Herren Ländern aus. Unsere Standesvertreter aus Zürich und Basel können bestätigen, dass unsere zwei Grossinstitute bei solchen horrenden Verlusten aufgrund des Vorsteuerabzuges ein paar Jahre lang keine Steuern zahlen.
Warum erwähne ich das alles im Zusammenhang mit dieser Volksinitiative? Bekanntlich führt zu billiges Geld, zu viel eigenes Giral- oder Buchgeld, zu tiefes Eigenkapital bei Banken eher zu risikoaffinem Verhalten und zu Fehlentscheidungen, als wenn mit eigenem Geld, wie dies übrigens das klassische KMU tut, gewirtschaftet wird. Oder anders ausgedrückt: Mit billigem Fremdkapital treibt man eher Unsinn. Das gilt im Privaten wie im Geschäftlichen. Im Zentrum der Subprime-Krise standen die Verfehlungen bei “Aktiven” – natürlich in Anführungs- und Schlusszeichen – und Verbriefungen. Diese “Aktiven” waren eben, wie beim Giral- oder Buchgeld, nicht real vorhanden, sondern nur fiktiv. Es ist eigentlich paradox, etwas zu verbriefen oder zu verkaufen, das man gar nicht besitzt.
Doch auch die Finma-Aufsichtskommission hat diese Praxis bekanntlich nicht unterbrochen, sondern sogar toleriert. Auch die internen und externen Revisoren haben allesamt einen miserablen Job gemacht, was die Subprime-Krise betrifft. Zudem, und gerade deswegen, haftet immer noch das “Too big to fail”-Problem an unseren beiden Grossbanken. Es ist nach wie vor nicht nachhaltig gelöst. Da hilft auch die Finma als Aufsichtsbehörde nicht, auch wenn ihr Mitarbeiterbestand mittlerweile bei bald 500 liegt. Da helfen auch eine lächerliche 5-Prozent-Eigenkapitalquote oder die Basel-III-Richtlinien nicht.
Ob mit der Annahme der Vollgeld-Initiative das “Too big to fail”-Problem gelöst und die ausufernde Aufsichtsbehörde abgebaut werden könnte, ist schwierig zu beantworten. Ich ziehe hier den Joker. Ein klares Ja zu dieser Frage hätte meine Entscheidungsfindung einfacher gemacht. Es ist jedoch sonnenklar – und da muss man keine Sekunde zögern -, dass mit einer höheren Eigenkapitalquote eine Unternehmung stabiler und sicherer ist. Das ist wie das Kletterseil. Es heisst nicht, dass damit nie ein Unfall oder ein Absturz passiert. Doch je höher die Eigenkapitalquote, umso eher fällt das Unternehmen ins Seil und nicht in den Abgrund.
Ich habe nie verstanden, dass die Finma, damals noch die Eidgenössische Bankenkommission, meinte, mit einer derart tiefen Eigenkapitalquote von wenigen Prozenten könne einer Bank nichts passieren. Das war damals blauäugig und ist es heute noch. Beim Grounding der UBS hatte die Bank etwa 1,5 Prozent Eigenkapital. Das heisst, von 100 Franken hatte die UBS gerade mal Fr. 1.50 eigenes Kapital. Heute schreibt die Finma vor, dass die Grossbanken bis 2019 5 Prozent erreichen müssen. Nur Träumer glauben, dass man mit 5 Prozent Eigenkapital durch ein heftiges Wirtschaftsgewitter, geschweige denn einen Wirtschaftstsunami, kommt.
Das ist auch der Grund, weshalb ich bei dieser Vorlage die Minderheit Fetz unterstütze. Doch Hand aufs Herz: Auch mit einer Eigenkapitalquote von 10 Prozent dürfen wir nicht dem Glauben verfallen, damit sei das “Too big to fail”-Problem der Grossbanken nachhaltig gelöst.
Sie alle kennen den Fall Adoboli der UBS in London, der zum Rücktritt von CEO Grübel geführt hat. Genau dieser Fall zeigt exemplarisch, wie brandgefährlich Grossbanken mit fremdem Geld oder eben Buchgeld oder der Leverage-Möglichkeit umgehen. Im Falle Adoboli resultierte ein Verlust von einer Milliarde Franken. Als die Verantwortlichen den Fall entdeckten, waren sage und schreibe 12 Milliarden Franken auf der Risikoseite offen. In grösster Not konnten 11 Milliarden ans Ufer gerettet werden. In Erinnerung gerufen sei, dass dieser Fall in einem kleinen Office von gerade einmal einem Dutzend Mitarbeitern passierte. Ebenfalls in Erinnerung gerufen sei, dass dieser Fall nach der Staatshilfe an die UBS passierte.
Ich bitte Sie, bei Ihrem Entscheid diese unglaublichen Geschichten nicht zu vergessen. In der Schweizer KMU-Landschaft, in welcher Firmen produzieren und in der Realwirtschaft tätig sind und wo die Aktiven sichtbar in Form von Waren, Maschinen, Immobilien, Cash usw. vorhanden sind, sind solche Spielereien wie bei den Grossbanken kaum möglich. Paradox ist, und das sei in diesem Zusammenhang wieder einmal erwähnt: Würden wir KMU bei den Grossbanken um einen Kredit anfragen, bei einer Eigenkapitalquote von 5 Prozent in unserem eigenen Betrieb, Herr Zanetti, man würde uns auslachen. Die Grossbanken jedoch beklagen sich über eine hohe Eigenkapitalquote, und man gibt ihnen bis 2019 Zeit, diese 5-Prozent-Hürde zu nehmen. Die Politik und die Finma glauben, diese Vorgabe für die Grossbanken sei nachhaltig und existenzsichernd. Grosse Aktiengesellschaften wie die Grossbanken, global tätig und erst noch als Dienstleistungsunternehmen, müssten erst recht eine höhere Eigenkapitalquote haben als ein kleines, produzierendes KMU.
Ich bitte Sie also, der Minderheit zu folgen und so die systemrelevanten Grossbanken zu zwingen, mit fremdem Geld behutsamer zu geschäften.
Wenn Sie zweifeln, ob eine Eigenkapitalquote von 10 Prozent viel oder wenig ist, so möchte ich in Erinnerung rufen, dass vor hundert Jahren die Eigenkapitalquote der Schweizer Banken im Schnitt bei knapp über 15 Prozent lag. Ende des 19. Jahrhunderts lagen die Werte sogar noch höher. Die beiden Grossbanken – damals Kreditanstalt und Bankverein – hatten eine Eigenkapitalquote von 30 Prozent. Wenn Sie also heute der Minderheit folgen, so ist das kein Jahrhundertentscheid.
RECHSTEINER PAULConseil des EtatsSt-GallGroupe socialiste (S)

Rechsteiner Paul (S, SG):

Die Initiative, die heute zu beurteilen ist, ist eine Antwort auf die grosse Finanzkrise von 2008, oder man müsste besser sagen der Versuch einer Antwort in Form einer Volksinitiative. Die Finanzkrise ist bald zehn Jahre her. Dabei ist das Weltfinanzsystem fast in den Abgrund gerissen worden: durch Missbräuche, unvorstellbare Missbräuche im Finanzsektor selber; von Boni getriebene Manager, die, nur ihre eigenen Profite vor Augen, verantwortungslos neue Instrumente im Finanzsektor erfunden hatten. Das war auch bei Schweizer Grossbanken der Fall. Die Folgen dieser Krise hatten allerdings nicht sie auszulöffeln. Sie haben sehr viel verdient. Ihnen ging es auch nach der Krise weiterhin gut. Auszulöffeln hatten die Folgen dieser Missbräuche, dieser gewaltigen Finanzkrise weltweit die Bevölkerungen betroffener Länder mit gewaltigen Folgen bis zum heutigen Tag.
So gesehen ist es so, dass es legitim und richtig ist, wenn Antworten gesucht werden. Es geht sicher nicht darum, hinter diesem Vorhaben Leute zu sehen, die vielleicht unredliche Absichten haben. Verschwörungstheorien sind hier, glaube ich, fehl am Platz. Vielmehr sind es ernsthafte Leute mit guten Absichten, die, das vielleicht zu Kollege Graber, diese Initiative lanciert haben. Ich glaube, es sind da Leute dabei wie Reinhold Harringer, das war der anerkannte und geschätzte langjährige Finanzverwalter der Stadt St. Gallen. Er spielt bei dieser Initiative eine wichtige Rolle. Professor Ulrich ist dabei, der lange Jahre als Wirtschaftsethiker an der Universität St. Gallen tätig war. Auch Professor Mastronardi ist dabei, der auch an der Universität St. Gallen lehrte und vorher – die älteren Ratsmitglieder können sich vielleicht daran erinnern – der sehr qualifizierte Sekretär unserer Geschäftsprüfungskommission im Parlament war, und zwar in ihrer besten und wirksamsten Phase. Es sind also lauter Leute, die sehr seriös über die Dinge nachdenken, die sie tun und die sie vorschlagen.
Trotzdem bin ich selber der Meinung, dass der Weg, den diese Initiative vorschlägt, nicht der richtige ist. Die Initiative hängt eigentlich einem veralteten Monetarismus an. Ende der Achtzigerjahre, Anfang der Neunzigerjahre herrschte auch in der Schweiz bei der Nationalbank die Meinung vor, dass man mit der Geldmengensteuerung die Konjunktur, die Preisentwicklung beeinflussen könne. Dieser Monetarismus ist veraltet, und er ist ersetzt worden durch die Zinssteuerung der Konjunktur und der Preisentwicklung und durch Interventionen am Devisenmarkt, was wir ja durch die Politik der Nationalbank erleben. Es gibt aber nicht mehr diese Geldmengensteuerung. Letztlich ist die Vollgeld-Initiative nichts anderes als etwas, was auf der Vorstellung aufbaut, mit der Geldmenge könne man die Konjunktur steuern.
Wenn man jetzt diesem veralteten Monetarismus folgen würde, würde man sich der Instrumente berauben, die eben heute als die wirksamen gelten, nämlich die Zinssteuerung, die Interventionen am Devisenmarkt. Sie sind unerlässlich im Interesse der Bekämpfung von Krisen, auch der Bekämpfung einer zu starken Währung. Dazu gäbe es ja durchaus Diskussionen zu führen, die wir anhand eines Berichtes, der in der WAK diskutiert wird – ich glaube auch im Plenum -, noch in anderem Zusammenhang führen können. Insoweit lehne ich die Initiative ebenfalls ab.
Es liegt ein Vorschlag für einen Gegenentwurf vor. Man kann sich fragen, ob der Gegenentwurf jetzt genau in der Logik der Initiative ist und in diesem Sinne klassisch das Ziel der Initiative mit anderen Mitteln verfolgen würde. Man kann es so betrachten, weil natürlich die Instabilität im Finanzsektor der entscheidende Anlass für die Lancierung der Initiative war. Es bleibt dabei – ich möchte unterstreichen, was verschiedene Vorredner gesagt haben -, dass die ungenügende Eigenkapitalausstattung der Grossbanken bezogen auf die Schweiz mit ein entscheidender Grund für die Finanzkrise war. Es ist eben auch erst knapp zehn Jahre her, seit in der Schweiz in einer einmaligen Rettungsübung mit Notrecht die UBS gerettet werden musste, mit 68 Milliarden Franken. Die Rettung ist gelungen, aber mit 68 Milliarden Franken, das ist die Grössenordnung des Bundeshaushaltes. Das war eine gewaltig Übung, und zwar ging es um eine Bank – mein Vorredner hat es auch gesagt -, die eigentlich lange Zeit über genügende Eigenmittel verfügte, um auch Krisen aufzufangen. Nur bonigetrieben ging es dann darum, die Eigenkapitalrendite durch den Abbau des Eigenkapitals zu steigern.
Mit einer verantwortungslosen Politik ist das erst möglich gemacht worden. Das Rezept ist einfach: Die Eigenkapitalanforderungen sind zu steigern. Auch hierzu noch einmal eine historische Reminiszenz: Es ist noch nicht eine Ewigkeit her, gut 25 Jahre, seit der grossen Immobilienkrise Ende der 1980er-, Anfang der 1990er-Jahre. Verschiedene kleinere Banken, die ungenügend kapitalisiert waren, die Kantonalbank Appenzell Ausserrhoden z. B., sind daran zugrunde gegangen. Insgesamt konnte das Bankensystem damals diese enormen Verluste in der Grössenordnung von 40 bis 50 Milliarden Franken einfach verkraften, weil genügend Eigenkapital da war. Es war dann in dieser Phase, als Zauberlehrlinge, von Boni getriebene Manager den Shareholder-Value-Ansatz und Eigenkapitalrenditen von 15 bis 20 Prozent quer durch die Schweiz gepredigt haben – die sogenannten Visionen von Leuten wie Martin Ebner und Christoph Blocher damals. Es war eine Zeit, in der das Schweizer System in die völlig falsche Richtung lief. Die Antwort darauf ist eine bessere Eigenkapitalausstattung.
Wenn man den aktuellen Bericht der Nationalbank zur Finanzstabilität 2017 anschaut, dann muss man sagen: Auch die Nationalbank macht sich, wenn auch in sehr zurückhaltenden Worten, wie es sich für diese ehrwürdige Institution gehört, nach wie vor Sorgen über die Verlusttragfähigkeit gerade der Grossbanken. Es ist einiges geschehen in der Vergangenheit, aber es ist auch nicht zu übersehen, dass die Finma, die hier massgebend ist, auch unter Druck steht, und zwar im negativen Sinn unter Druck steht. Es ist klar, dass diese Eigenkapitalanforderungen etwas kosten. Daher ist es wichtig, dass der Druck für eine genügende Eigenkapitalausstattung erhöht wird.
In diesem Sinne geht der Gegenvorschlag in die richtige Richtung, und aus diesen Gründen werde ich diesen auch unterstützen.
NOSER RUEDIConseil des EtatsZurichGroupe libéral-radical (RL)

Noser Ruedi (RL, ZH), für die Kommission:

Ich möchte mich bedanken für die Debatte und noch etwas die Buchhaltung auftun. Falls Herr Bundesrat Maurer eine halbe Stunde redet, werden wir gleich viel Zeit für diese Initiative verwenden wie für die Hornkuh-Initiative.
Ich möchte noch zwei, drei Dinge aus der Diskussion aufnehmen. Ich glaube, es muss noch einmal festgehalten werden: Unabhängig davon, was der Rückweisungsantrag inhaltlich verlangt oder nicht verlangt, die Initianten wollen etwas anderes. Die Initianten wollen, dass die Geldschöpfung über die Schweizerische Nationalbank geschieht. Das hat eigentlich nichts zu tun mit dem, was der Rückweisungsantrag möchte, und ich gehe fest davon aus, auch wenn der Rückweisungsantrag eine Mehrheit hätte, würde die Initiativen nicht zurückgezogen. In dem Sinn erfüllt er für mich eben an und für sich nicht die Funktion eines indirekten Gegenvorschlags. Darum bin ich nach wie vor der Ansicht, unabhängig davon, was jetzt alles gesagt wurde, sollte man nicht auf den Rückweisungsvorschlag eintreten.
Ich glaube, inhaltlich möchte ich nur noch zwei Dinge sagen. Es ist etwas schwierig, wenn man Realwirtschaft und Finanzwirtschaft gegeneinander ausspielt. Also erstens muss ich mal die Bemerkung machen, unser sämtliches Pensionskassengeld ist nicht in der realen Wirtschaft, sondern in diesem Finanzmarkt drin, und zweitens, es gibt doch auch in der realen Wirtschaft ein gewisses Interesse, dass es einen Finanzmarkt gibt. Also, wenn ich meine Dollar und meine Euro absichern will, brauche solche Finanzinstrumente, die man in der Realwirtschaft nicht findet. Wir sollten etwas vorsichtig sein, wenn wir das einfach gegeneinander ausspielen.
Der Nationalbank-Präsident hat in der Kommission gesagt, “if it’s not broken don’t fix it”. Unser System heute funktioniert eigentlich gut, und es ist nicht so – und das möchte ich betonen als Kommissionssprecher -, dass ich mir anmasse, das Geldsystem zu verstehen. Wer meinem Votum zugehört hat, der hat mitbekommen, dass man in den Übergangsbestimmungen, die sehr konkret ausformuliert sind, schauen kann, wo die Probleme wirklich liegen. Im ganzen Rest stellen sich bedeutend mehr Fragen betreffend das neue System, als wir Antworten haben. Es ist mir wichtig, hier Folgendes festzustellen: In allen Diskussionen habe ich gemerkt, dass nur die Initianten auf alle Fragen eine Antwort haben. Ich persönlich als Kommissionssprecher habe die auch nicht, Herr Kollega Zanetti.
Es ist nicht die Frage, ob das ein Experiment ist, das vom Ausland auf uns zugekommen ist oder nicht.
Die Frage ist: Ist die Schweiz der richtige Ort für dieses Experiment? Da ich ja auch noch WBK-Mitglied bin, gestatte ich mir, hier mit dem Tierwohl zu argumentieren. Wenn Sie an einem Primaten, also an einem Affen, einen Tierversuch machen wollen, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein. Erstens: Sie müssen sämtliche anderen Wege, zu den gewünschten Wissenserkenntnissen zu kommen, zuerst begangen haben. Das haben die Initianten nicht aufgezeigt. Man könnte bedeutend mehr machen als eine Masterarbeit. Man könnte zum Beispiel auch hier mal ein Postulat einreichen usw. Das wurde alles nicht gemacht. Das heisst, der Versuch am lebenden Objekt wird als Erstes gemacht, noch bevor man mehr Wissen hat.
Die zweite Bedingung für einen Versuch am Affen ist: Das Wissen muss für die Gesellschaft einen Mehrwert erzeugen. Auch dies ist komplett offen, Kollege Bischof hat dies eigentlich gut angedeutet. Darum ist es eigentlich klar, dass wir diesen Versuch nicht durchführen dürften. Die Ethikkommission, die Tierversuche bewilligt, würde diesen Versuch schlicht und einfach ablehnen.
Es gibt keinen Wohlstand ohne Risiken. Daran ändert auch die Vollgeld-Initiative nichts. Sie macht letztlich nichts anderes, als Risiken neu aufzuteilen. Zuletzt trifft es immer den Gleichen, nämlich den Steuerzahler in der Schweiz. Denn auch die SNB muss schlussendlich Kreditausfälle decken, entweder über Inflation, oder indem sie dem Steuerzahler die Rechnung stellt. Die Schweiz verfügt über eine starke Währung, über einen hervorragenden Finanzplatz. Beides geniesst international höchste Anerkennung und hat eine gute Reputation. Eine Währungsreform mit Ankündigung ist angesichts dieser Ausgangslage das Letzte, was wir brauchen.
Bitte empfehlen Sie die Initiative zur Ablehnung und lehnen Sie den Rückweisungsantrag ab.

Maurer Ueli, Bundesrat:

Diese Volksinitiative ist aus dem unguten Gefühl entstanden, dass unser Bankensystem zu wenig stabil sei. Das Ziel dieser Initiative – krisensicheres Geld – ist grundsätzlich zu unterstützen. Die Frage ist, ob diese Initiative ihre Ziele erreicht. Jede Volksinitiative verdient es grundsätzlich einmal, dass man sich mit den hehren Zielen der Initianten befasst, insbesondere auch in diesem Fall, in dem die Initianten mit fast missionarischem Eifer versuchen, ihre Idee unter die Leute zu bringen.
Nun, was ist von dieser Initiative zu halten, wenn man sie etwas genauer betrachtet? Eigentlich ist es ein globales Unbehagen, das dieser Initiative zugrunde liegt. Hier liegt vielleicht der grösste Irrtum der Initianten. Sie versuchen, ein globales Problem in der Schweiz zu lösen. Das ist eine Selbstüberschätzung. Wir alle wissen aus anderen Bereichen, dass eine Selbstüberschätzung tödlich sein kann. Wenn man sich selbst überschätzt, dann kann man sehr rasch in eine Sackgasse gelangen. Dieses Versprechen, hier mit einer nationalen Initiative ein globales Unbehagen zu lösen, ist vielleicht der grösste Irrtum dieser Initiative. Wir kommen damit zu einem Experimentierfeld Schweiz. Das kann, Herr Noser hat das ausgeführt, dann wirklich schwierig werden.
Wenn man den Argumenten der Initianten folgt, dann stösst man, ob man nun mit Experten spricht, die für oder die gegen die Initiative sind, immer wieder darauf, dass es eigentlich keine wissenschaftlichen Fakten gibt. Man kommt, wenn man den Argumenten folgt, immer wieder in eine Sackgasse. Man sucht nach Fakten, die letztlich nicht vorhanden sind. Damit ist man eigentlich immer wieder vor die Glaubensfrage – wenn ich dem so sagen kann – gestellt: Glaubt man den Argumenten, oder glaubt man ihnen nicht? Wirkliche Fakten können eigentlich auch die Experten der befürwortenden Seite nicht präsentieren. Es gibt auch keine wissenschaftlichen Fakten. In einer Welt, die auf Fakten angewiesen ist, sollten wir das nicht zu einer Religionsfrage machen: Glaubt man, oder glaubt man nicht? Das ist meiner Meinung nach eine grosse Schwäche dieser Initiative, dass sie nicht auf Fakten basiert, sondern auf Glaube und Annahmen. Das genügt nicht, um ein System völlig auf den Kopf zu stellen.
In diesem Umfeld die Schweiz zu einem Experimentierfeld werden zu lassen, das ist gefährlich. Herr Noser hat auf die Übergangsbestimmungen hingewiesen, die formuliert sind. Da spürt man dann meiner Meinung nach doch wieder eine gewisse Unsicherheit der Initianten. Man sieht zwar den Gipfel, man sieht das Ziel, man sieht die Ideologie. Aber der Weg dorthin, der ist nicht so klar definiert, das müssten wir dann auf Gesetzesstufe versuchen zu lösen. Dann öffnen wir in dieser Übergangsphase das Feld für alle möglichen Experimente. Wir sollten hier nicht Versuchskaninchen für die Welt werden mit einem System, das nicht abgesichert ist, zu dem keine wissenschaftlichen Fakten bestehen.
Das ist die ganz grosse Unsicherheit dieser Initiative, was ja auch in Ihren Voten zum Vorschein kommt. Man könnte sagen, die Initiative sei zwar gut gemeint, aber der Volksmund sagt ja: Gut gemeint ist oft das Gegenteil von gut. Ich glaube, dass genau diese Initiative am Schluss das Gegenteil von gut ist. Sie ist zwar gut gemeint, aber mit all diesen Unsicherheiten würden wir zu einem Experimentierfeld, und wir hätten weniger Stabilität.
Das Ziel der Stabilität würde nicht erreicht, sondern in diesem Bereich hätten wir Instabilität. Gerade die Schweiz gilt ja im Finanzbereich als Hort der Stabilität, das sehen wir am Schweizerfranken. Wenn die Schweiz diese Stabilität aufgibt und beginnt, in diesem Bereich zu experimentieren, ist das nicht nur für die Schweiz ein Faktor von Instabilität, sondern es könnte auch durchaus Auswirkungen haben. Ohne uns zu überschätzen – aber wenn wir beginnen, hier zu experimentieren, dann sind das Signale für die internationale Finanzwelt, die eben auch gefährlich sein können.
So muss man sagen, die Initiative als solche birgt wesentlich mehr Gefahren, als sie Chancen bietet. Vielleicht würde ja irgendetwas funktionieren, das schliesse ich nicht einmal ganz aus. Aber das Risiko auf diesem Weg ist eindeutig zu gross. Dieses Risiko dürfen wir nicht eingehen.
Damit sind wir bei der Frage, was wir dann machen können, denn ich teile durchaus die Haltung hier drin, dass wir ein System haben, das noch nicht genügend stabil ist. Da gibt es durchaus noch Verbesserungsbedarf. Aber es ist auch die Frage zu stellen: Ist das System, das wir haben, so schlecht? Wenn wir die letzten Jahrzehnte anschauen, sehen wir, dass unser System hervorragend ist. Unsere Banken funktionieren, sie sind in der Lage, ein Wirtschaftssystem zu finanzieren, Unternehmen zu finanzieren, die weltweit tätig sind, Konzerne zu finanzieren, die weltweit zu den führenden gehören. Also müssen wir feststellen: Im Grund genommen funktioniert unser System, und unsere Banken arbeiten absolut topseriös, das gilt es auch einmal festzuhalten.
Natürlich gab es bei unseren Grossbanken Auswüchse. Aber wir waren hier nicht die Einzigen. Wir können auch feststellen, dass Tausende und Zehntausende von Bankangestellten und Leader in der Bankenwelt eine ausserordentlich seriöse und gute Arbeit leisten. Sonst wären wir nicht dort, wo wir heute stehen. Auch aus dieser Sicht ist es nicht angezeigt, ein funktionierendes System auf den Kopf zu stellen, sondern die Schlussfolgerung wäre eigentlich, in diesem System Missstände festzustellen und dort Korrekturen vorzunehmen. Das ist der erfolgversprechendste Weg.
Damit wären wir eigentlich beim Gegenvorschlag: Braucht es einen Gegenvorschlag oder nicht? Vorab kann ich feststellen, dass ich durchaus ebenso altmodisch und konservativ bin wie Frau Fetz: Ich bezahle auch mit Bargeld und habe festgestellt, dass ich da kürzlich in einem europäischen Land zu einer Attraktion wurde: Als ich mit Bargeld bezahlte, waren drei Kassen lahmgelegt, und alle haben mich bestaunt, dass ich noch mit Bargeld bezahle. Also vielleicht sind wir tatsächlich langsam zu altmodisch mit “bar ist wahr”.
Aber ich komme zurück zur Frage, ob es einen Gegenvorschlag braucht. Ich bin der Meinung, dass wir eigentlich seit 2008 auf dem Weg sind, der hier diskutiert wurde. Ich meine auch, dass dieser Gegenvorschlag in dieser Form nicht geeignet ist, denn er betrifft nur gerade die Frage des Eigenkapitals. Wenn mehr Stabilität in das Bankensystem gebracht werden soll, dann braucht es mehr als nur Eigenkapital. Wir arbeiten daran, wir haben die entsprechenden Erhöhungen beschlossen. Das ist gar nicht so einfach. Man kann das nicht aus dem Stand machen, sondern es braucht dazu Übergangsfristen, es braucht Zeit, es braucht auch die entsprechende Rücksichtnahme. Aber es braucht mehr, es braucht beispielsweise auch die entsprechende Liquidität und Liquiditätsvorschriften. Auch da arbeiten wir und haben entsprechende Bestimmungen verschärft. Es braucht die Einlagensicherung für die Kunden. Auch hier haben wir die Massnahmen verschärft. Es ist also ein Bündel von Massnahmen.
Mit der “Too big to fail”-Regelung haben die Grossbanken – das ist nun doch auch zu akzeptieren und zu respektieren – ihre Geschäftsmodelle wesentlich vereinfacht. Sie haben Risiko herausgenommen, und sie haben neue Strukturen geschaffen. Es ist also nicht so, dass wir die Grossbanken vor uns hertreiben müssen, sondern sie haben längst auch erkannt, dass sie ihre Systeme und ihre Strukturen und ihre Formen so anpassen müssen, dass sie nicht in unnötige Risiken laufen. Denn sie bezahlen am Schluss ja selbst. Der Staat hat auch für Grossbanken keine Haftung. Das haben wir mit dieser “Too big to fail”-Regelung gemacht. Also ist es zu akzeptieren und zu respektieren: Die Banken sind auf diesem Weg und haben das erkannt. Wenn Sie diese Geschäftsmodelle anschauen, stellen Sie das fest.
Es sind Strukturen, es ist das Gesellschaftsrecht, das beachtet werden muss. Im Gegensatz zu früher haben wir heute eine Finanzmarktaufsicht, die streng ist. Wenn wir das mit der Zeit der Eidgenössischen Bankenkommission vergleichen, sehen wir, dass wir damals diese strenge Regulierung, dieses rasche Eingreifen nicht hatten.
Wenn wir den Ansatz des Gegenvorschlages anschauen, dann ist das ein schmaler Teilaspekt. Zwar ein wichtiger, das Eigenkapital bleibt zentral, und das werden wir weiter im Auge behalten müssen. Aber es braucht für die Finanzmarktstabilität ein ganzes Bündel von Massnahmen, die aufeinander abgestimmt werden müssen. Das Bündel muss auch Rücksicht nehmen auf die kleineren Banken, auf die Regionalbanken, die eben auch ihre Zukunft haben wollen, die auch geschäften müssen. In diesem Kontext mit den Grossbanken, mit den “Too big to fail”-Banken, mit den regionalen Banken braucht es angepasste Massnahmen. Das braucht ein ganzes Bündel von entsprechenden Massnahmen, und daran arbeiten wir eigentlich laufend seit 2008. Das ist ein Prozess, der auch nicht abgeschlossen ist.
Es braucht meiner Meinung nach dazu keinen Gegenvorschlag, der auf einen Bereich fokussiert, sondern wir behalten weiterhin dieses ganze Geschäftsmodell im Auge und stehen laufend in Kontakt sowohl mit den Banken und Versicherungen in diesem Bereich als auch mit der Aufsicht. Es gibt eine ganze Reihe von Vorstössen aus Ihren Reihen, die Teilbereiche dieser Aspekte, die ich jetzt aufgezählt habe, abdecken.
Wenn ich das zusammenfasse, komme ich zum gleichen Schluss wie Sie: Die Initiative hat viele Risiken, sie ist nicht geeignet für mehr Stabilität, sondern sie würde wahrscheinlich am Schluss wohl zu Instabilität führen, für Jahre, wenn wir denn je dieses Ziel erreichten, wenn wir je auf diesem Gipfel ankämen. Also ist diese Initiative abzulehnen. Daran besteht wohl kein Zweifel. Sie ist gut gemeint, aber sie ist am Schluss das Gegenteil von Gut.
Ein Gegenvorschlag in dieser eher allgemeinen Formulierung ist aus meiner Sicht nicht zielführend, weil wir zusammen mit Ihnen und Ihren Vorstössen auf dem Weg sind, diese Stabilität Schritt für Schritt zu verbessern. Wir sind aber auch hier selbstverständlich keine Insel. Diese internationalen Normen werden auch international beraten; Sie haben es selbst gesagt, man diskutiert Basel III, Basel IV. Wir können feststellen, dass wir bei der Umsetzung dieser international beschlossenen Massnahmen im internationalen Bereich an der Spitze stehen. Uns macht es etwas Sorge, dass man sich bereits wieder etwas zurücklehnt, beispielsweise bei Basel III, und wir nehmen hier international Einfluss.
Man will nicht so rasch beschleunigen, weil es natürlich Geld kostet. Alle Auflagen, die wir den Banken bezüglich Eigenkapital machen, kosten Geld. Wir haben also bei unseren Massnahmen, die wir den Banken auferlegen, auch auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit zu achten. Da sind wir auch im ständigen Clinch.
Der Gegenvorschlag, der nur gerade diese Eigenkapitalbasis bestreicht und terminlich vage bleibt, ist kein geeignetes Mittel. Wir haben in einem Abstimmungskampf wohl vielmehr die ganze Palette dessen aufzuzeigen, was wir gemacht haben, was wir machen werden, und darauf hinzuweisen, dass die Banken selbst ihre Risiken laufend abbauen, weil sie ja aus dieser Vergangenheit auch gelernt haben.
Es ist ja nicht so, dass Banken einfach mit vollem Risiko im Wind segeln. Sie sind vielmehr daran, ihre Geschäftsmodelle so anzupassen, dass sie auch diese Stabilität gegenüber ihren Kunden ausweisen können. Eine Bank, die einfach liederlich wäre, die darauf nicht Rücksicht nimmt, verliert an Kunden und ist längerfristig nicht wettbewerbsfähig. Damit haben auch die Banken eigentlich das Ziel, das Sie haben, das wir haben, nämlich, ein stabiles System zu präsentieren, damit die Kunden ihnen vertrauen. Hier arbeiten wir zusammen mit den Banken.
Damit noch einmal: Die Initiative sollten wir mit einer ablehnenden Empfehlung in die Volksabstimmung bringen. Ein Gegenvorschlag löst mehr Fragen aus und löst auch keine Probleme. Wir sind längst, weiter als man annimmt, auf diesem Weg, die Banken auch. Damit bitte ich Sie auch, auf einen Gegenvorschlag nicht einzutreten.
Eintreten ist obligatorisch 
L’entrée en matière est acquise de plein droit


Präsident (Bischofberger Ivo, Präsident): Wir stimmen über den Rückweisungsantrag der Minderheit Fetz ab.
Abstimmung – Vote 
Für den Antrag der Minderheit … 11 Stimmen
Dagegen … 29 Stimmen
(1 Enthaltung)
Präsident (Bischofberger Ivo, Präsident): Sie haben den Rückweisungsantrag abgelehnt. Damit kommen wir zur Detailberatung.

Bundesbeschluss über die Volksinitiative “für krisensicheres Geld: Geldschöpfung allein durch die Nationalbank! (Vollgeld-Initiative)” 
Arrêté fédéral relatif à l’initiative populaire “pour une monnaie à l’abri des crises: émission monétaire uniquement par la Banque nationale! (initiative Monnaie pleine)” 

Detailberatung – Discussion par article 

Titel und Ingress, Art. 1, 2
Antrag der Kommission 
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Titre et préambule, art. 1, 2 
Proposition de la commission 
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen – Adopté

Präsident (Bischofberger Ivo, Präsident): Da Eintreten obligatorisch ist, findet keine Gesamtabstimmung statt.

Ständerat warnt vor Experimenten mit der «Vollgeld-Initiative»

(sda) Der Ständerat befasste sich am Donnerstag eingehend mit der Volksinitiative «für krisensicheres Geld: Geldschöpfung allein durch die Nationalbank!». Die Redner in der kleinen Kammer warnten vor einem Experiment mit unsicherem Ausgang für den Finanzplatz. Noch kein Land habe ein Vollgeld-System in der Praxis gesteuert.
Die Initiative lasse für den Gesetzgeber riesigen Spielraum, warnte Ruedi Noser (Zürich, fdp.) namens der Wirtschaftskommission (WAK). Problematisch nannte er auch die vorgeschlagene Umsetzung. «Die Schweiz wäre das einzige Land, das eine Währungsreform zwei Jahre im Voraus ankündigt.»
SP-Vertreter wollten die Vorlage an den Bundesrat zurückweisen mit dem Auftrag für einen indirekten Gegenvorschlag, unterlagen aber mit 29 zu 11 Stimmen. Sie wollen systemrelevanten Banken eine Eigenkapitalquote von zehn Prozent vorschreiben.
Die Drei-Prozent-Vorgabe der Banken sei erfüllt, sei aber zu wenig für den nächsten Finanzsturm, begründete Anita Fetz (Basel-Stadt, sp.) den Antrag. Es sei zwar einiges getan worden in dieser Richtung, sagte auch ihr Fraktionskollege Paul Rechsteiner (St. Gallen). «Aber den Druck für eine genügende Eigenkapital-Ausstattung zu erhöhen, ist richtig.»
Der Bundesrat empfiehlt, die Initiative abzulehnen und auch keinen indirekten Gegenvorschlag dazu vorzulegen. Zunächst ist nun aber der Nationalrat am Zug.

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